Verwaltung ist am Donnerstag vermeintlicher Verfahrensfehler unterlaufen - Ein Stadtrat hatte bereits gegen den Beschluss geklagt
Sparkassen-Ankauf: Abstimmung des Kreuznacher Stadtrates wird in einer Sondersitzung wiederholt
Dass nun doch öffentlich abgestimmt wird, hätte am vergangenen Donnerstag in nicht öffentlicher Sitzung entschieden werden müssen – so will es die Gemeindeordnung. Es geht um den Sparkassen-Kauf. Foto: Marian Ristow
Marian Ristow

Der Stadtrat stimmt am kommenden Dienstag erneut über den Ankauf des Gebäudes der Sparkasse Rhein-Nahe ab. Das ist nötig, um einen Formfehler zu heilen, der Stadtvorstand und Rechtsamt am vergangenen Donnerstagabend bei der ersten Abstimmung passiert ist.

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Wie die Stadtverwaltung auf Anfrage des „Oeffentlichen“ am Mittwoch mitteilte, hat ein Stadtratsmitglied gegen diesen Beschluss Klage eingereicht. In der Antwort nennt die Verwaltung den Namen nicht. Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich um Jörg Fechner von der AfD.

Merkelbach macht Verfahrensfehler publik

Sein Ratskollege Gerhard Merkelbach (Faire Liste) hatte den Verfahrensfehler publik gemacht. Hintergrund ist eine Regelung in Paragraf 35 der Gemeindeordnung. Darin ist festgelegt, dass, wenn ein Tagesordnungspunkt vom nicht öffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil gezogen werden soll, die Abstimmung darüber im nicht öffentlichen Teil und nicht wie am vergangenen Donnerstagabend geschehen im öffentlichen Teil erfolgen muss.

Genaueres führt die Stadtverwaltung in ihrer Antwort aus: „Bei der Aufteilung des Tagesordnungspunktes (,Splitting') wurde dabei eine Formvorschrift verletzt. Die Formvorschrift besagt, dass die Beratung über die Aufteilung des Tagesordnungspunktes in zwei Teilen in nicht öffentlicher Sitzung zu erfolgen hat. Stattdessen wurde über die Aufteilung in öffentlicher Sitzung beraten. Zwischenzeitlich hat ein Mitglied des Stadtrats gegen den Beschluss des Stadtrats beim Verwaltungsgericht Koblenz eingelegt.“

Anders als Merkelbach, der den Beschluss über den Ankauf des Sparkassen-Gebäudes, der davon betroffen ist, als rechtswidrig ansieht, interpretiert die Stadtverwaltung den Sachverhalt: „Nach der Rechtsprechung führt dieser Mangel nicht zur Unwirksamkeit des Stadtratsbeschlusses, weil die Gemeindeordnung, anders als der Öffentlichkeit, der ausnahmsweisen Nichtöffentlichkeit keinen vergleichbar hohen Stellenwert beimisst. Daraus ergibt sich, dass entgegen der bisherigen Äußerung eines Stadtratsmitglieds der Verfahrensverstoß nicht derart schwerwiegend ist, als dass der Beschluss unwirksam ist.“

Oberbürgermeister Letz äußert sich

Dass man den Beschluss nun doch neu fassen will, hat einen anderen Hintergrund: „Die Stadt Bad Kreuznach hat sich allerdings wegen der besonderen Tragweite der Entscheidung dennoch dazu entschieden, eine Sondersitzung am 6. Dezember zum Ankauf des Gebäudes am Kornmarkt 5 einzuberufen.“

Dazu äußert sich auch Oberbürgermeister Emanuel Letz (FDP): „Der Ankauf des Kornmarktgebäudes ist für unsere Stadt und für die Stadtverwaltung von großer Bedeutung. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale Anlaufstelle bieten und auch für unsere Mitarbeiter eine gute Arbeitsumgebung schaffen. Wir wollen deshalb die Entscheidung für den Ankauf des Kornmarktgebäudes auf ein solides Fundament stellen.“ Die Stadt will mit der neuen Entscheidung schlichtweg auf Nummer sicher gehen.

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