Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg befasst sich mit Folgen der Niederlage vor Gericht - Bescheide für übrige Orte rechtskräftig: Sonderumlage nach Fusion der VG: Nur Roth bleibt nach erfolgreicher Klage bei 4 Prozent
Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg befasst sich mit Folgen der Niederlage vor Gericht - Bescheide für übrige Orte rechtskräftig
Sonderumlage nach Fusion der VG: Nur Roth bleibt nach erfolgreicher Klage bei 4 Prozent
Der VG-Rat Langenlonsheim-Stromberg hat vor Gericht verloren. Der Klage der Gemeinde, eine höhere Umlage zu bezahlen, wurde stattgegeben. Die Bescheide für die übrigen Orte sind weiterhin rechtskräftig.
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Die vom Verwaltungsgericht Koblenz stattgegebene Klage der Gemeinde Roth gegen die Sonderumlagen hat erneut den Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg beschäftigt. Roth hatte erfolgreich gegen den Bescheid zur Erhebung der Sonderumlage 2022 geklagt.