Die vom Verwaltungsgericht Koblenz stattgegebene Klage der Gemeinde Roth gegen die Sonderumlagen hat erneut den Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg beschäftigt. Roth hatte erfolgreich gegen den Bescheid zur Erhebung der Sonderumlage 2022 geklagt. Die Richter bestätigten, dass die durch den VG-Rat vorgenommene Senkung der ursprünglich 4-prozentigen Sonderumlage für die Orte der früheren VG Stromberg auf 3,5 Prozent nicht rechtmäßig war. Die Sonderumlage sollte ausgleichen, dass die VG Langenlonsheim vor der Fusion finanziell vermeintlich besser dastand als die VG Stromberg, und als „Schulden- und Disparitätenausgleich“ dienen.
Als Folge des Urteils musste der Verbandsgemeinderat die Haushaltssatzungen der Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie den Nachtragshaushalt 2023 anpassen. Im Paragraf 6, der die Höhe der Sonderumlage angibt, wird nun wieder der ursprüngliche Satz von 4 Prozent ausgewiesen. Die Beschlüsse zu den jeweiligen Haushaltsjahren fielen einhellig bei lediglich einer Gegenstimme. Ortsbürgermeister Höning aus Roth nahm an der Abstimmung nicht teil.
Neue Umlagebescheide für alle Gemeinden?
Schwer taten sich die Ratsmitglieder mit der Frage, ob nun neue Umlagebescheide an alle Gemeinden der früheren Verbandsgemeinde Stromberg ergehen und die Sonderumlage für 2022 und 2023 nachträglich doch noch in 4-prozentiger Höhe verlangt werden sollte. Dies wäre problematisch, da die Bescheide laut Rechtsexperten inzwischen alle rechtskräftig seien. Dies gelte auch für den Fall, dass die Bescheide auf der Grundlage einer rechtswidrigen Vorgabe erstellt wurden.
VG-Bürgermeister Michael Cyfka hatte Bedenken, dass eine nachträglich höher festgesetzte Sonderumlage zu weiteren Klagen gegen die neuen Bescheide führen könnte. Allerdings waren dazu von den im VG-Rat sitzenden Ortsbürgermeistern erst einmal keine diesbezüglichen Absichten zu vernehmen.
Roth bildet die Ausnahme
Zur Lösung des Problems hatte die VG-Verwaltung empfohlen, ausschließlich für die Gemeinde Roth die Sonderumlage 2022 und 2023 von bisher 3,5 auf nunmehr 4 Prozent zu erhöhen, da Roth seinen Umlagebescheid erfolgreich angefochten habe. Dieser Empfehlung folgten die Ratsmitglieder einhellig. „Das halbe Prozent bedeutet für Roth 6379 Euro mehr an Kosten“, verdeutlichte der Bürgermeister. Als Verlierer des Prozesses blieben an der VG rund 15.000 Euro hängen, teilte Cyfka mit.
„Die Umlagebescheide sind alle rechtskräftig. Daher sollten wir Ruhe ins Schiff bringen, alle Bescheide so belassen und lediglich für Roth einen neuen Bescheid erlassen“, sah auch Matthias Schütte (SPD) den jetzt beschlossenen Weg als gangbar an. Bürgermeister Cyfka bekräftigte seine Absicht, den Haushalt 2025 ohne eine weitere Sonderumlage zu erstellen.