Gemeindegesang ist nach der aktuellen Corona-Verordnung nur bei einem Abstand von mindestens drei Metern erlaubt. Foto: Christine Jäckel chj
Bad Kreuznach. Der Gemeindegesang ist ein wesentliches Element sowohl in den Gottesdiensten der Katholiken als auch bei deren evangelischen Glaubensbrüdern und -schwestern. Gemeinsames Singen gilt aber als besonders hohes Risiko, um sich mit dem Coronavirus zu infizieren, deshalb soll der Gemeindegesang nach der Corona-Verordnung unterbleiben, beziehungsweise muss ein Abstand von mindestens drei Metern eingehalten werden.
Tatsächlich wird gemeinsames Singen unter Auflagen von einigen Kirchengemeinschaften erlaubt, obwohl Wissenschaftler vor erhöhter Ansteckungsgefahr durch Aerosole und die beim Singen notwendige Tiefenatmung warnen. Auch in Stadt und Kreis Bad Kreuznach fahren die christlichen Kirchengemeinden keine einheitliche Linie.