Staatsanwaltschaft beantragt eine Haftstrafe von insgesamt zehneinhalb Jahren - Laut Gutachten besteht hohe Rückfallgefahr
Sexueller Missbrauch von Kindern vor Kreuznacher Landgericht: 37-Jährigem droht Sicherungsverwahrung – Gutachter sieht hohe Rückfallgefahr
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Simone Funke. rcx - Fotolia

Bad Kreuznach. Für den 37-jährigen Bad Kreuznacher, der sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen vor dem Landgericht verantworten muss, könnte das Verfahren neben einer langen Freiheitsstrafe auch die Sicherungsverwahrung zur Folge haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Montag zwei Gesamtfreiheitsstrafen: eine von acht Jahren und eine zweite von zwei Jahren und sechs Monaten sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung.

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Der Antrag der Verteidigung umfasst ebenfalls zwei Gesamtfreiheitsstrafen, und zwar eine von sieben Jahre und drei Monaten und eine zweite von einem Jahr und zehn Monaten. Rechtsanwalt Johannes Hollinka beantragte zudem den Vorbehalt der Entscheidung über die Sicherungsverwahrung.

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