Staatsanwaltschaft beantragt eine Haftstrafe von insgesamt zehneinhalb Jahren - Laut Gutachten besteht hohe Rückfallgefahr
Sexueller Missbrauch von Kindern vor Kreuznacher Landgericht: 37-Jährigem droht Sicherungsverwahrung – Gutachter sieht hohe Rückfallgefahr
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Simone Funke. rcx - Fotolia

Bad Kreuznach. Für den 37-jährigen Bad Kreuznacher, der sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen vor dem Landgericht verantworten muss, könnte das Verfahren neben einer langen Freiheitsstrafe auch die Sicherungsverwahrung zur Folge haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Montag zwei Gesamtfreiheitsstrafen: eine von acht Jahren und eine zweite von zwei Jahren und sechs Monaten sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung.

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Der Antrag der Verteidigung umfasst ebenfalls zwei Gesamtfreiheitsstrafen, und zwar eine von sieben Jahre und drei Monaten und eine zweite von einem Jahr und zehn Monaten. Rechtsanwalt Johannes Hollinka beantragte zudem den Vorbehalt der Entscheidung über die Sicherungsverwahrung. Nach dem psychiatrischen Gutachten, das am dritten Verhandlungstag vorgestellt wurde, ist der 37-Jährige von einer Einsicht in das Unrechtmäßige seines Tuns weit entfernt. „Er meint, er habe keine besonderen sexuellen Vorlieben“, fasst der Sachverständige Dr. Ralf Werner zusammen.

Zuvor hatte das Gericht eine Kriminalbeamtin gehört, die das kinder- und jugendpornografische Material, das bei dem Angeklagten sichergestellt worden war, ausgewertet hat. Die Beamtin war eine Woche lang damit beschäftigt. Die etwa 200 Bilder und Videos zeigten teils schwere Übergriffe an Kleinkindern. Der Angeklagte hatte sich bei der Polizei selbst angezeigt und unter anderem in seinem Geständnis zu Prozessbeginn erklärt, dass ihm die Übergriffe und die Opfer leidtun.

Das könnte auch aus taktischen Erwägungen erfolgt sein, so der Sachverständige, der den 37-Jährigen eher d e r Gruppe pädophiler Täter zurechnet, die ihre Taten für normal halten. Das sieht der Gutachter einerseits durch das Verhalten des Angeklagten gegenüber seinen Missbrauchsopfern bestätigt. „Ich habe sie gefragt, ob das okay ist, und sie war einverstanden“, hatte der Angeklagte ihm geschildert, wie er sich der anfangs zwölfjährigen Tochter seiner Partnerin sexuell angenähert hatte. Auch die fortgesetzte Kontaktsuche des Angeklagten zu Kindern in einschlägigen Foren belegt laut Gutachten, dass der 37-Jährige weiterhin seinen pädophilen Neigungen nachgehen wollte und sich nicht für die gravierenden Folgen interessiert, die sexuelle Gewalt bei den Opfern auslöst.

Wenig glaubhaft erscheint seine Aussage, wonach er, seit er sich im September vergangenen Jahres bei der Polizei offenbart hatte, überhaupt keine sexuellen Fantasien mit Kindern mehr hat. Seit etwa 2014 bewegt er sich in der pädophilen Szene, tauschte kinderpornografische Dateien mit Chatpartnern und bot mehrmals Kindern im Netz Geld, wenn sie ihm Nacktfotos schicken. Wie schon Polizeibeamte geschildert hatten, war der Angeklagte zwar grundsätzlich geständig, neigte aber zu Beschönigungen. Mit Berührungen bezeichnete er etwa nicht nur Streicheln, sondern auch Oralverkehr. Der Sachverständige geht davon aus, dass bei dem 37-Jährigen ein Hang zur Begehung von Straftaten besteht und dass er in hohem Maß rückfallgefährdet ist. Christine Jäckel

Das Verfahren wird heute fortgesetzt.

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