Bad Kreuznach/Simmern – Zu vier Jahren Gefängnis verurteilte das Bad Kreuznacher Landgericht einen 68 Jahre alten Rentner aus der Verbandsgemeinde Simmern (Rhein-Hunsrück-Kreis). Der Mann hatte die Tatvorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs von zur Tatzeit neun Jahre alten Kindern gestanden.
Der Junge aus der unmittelbaren Nachbarschaft besuchte öfters den alleinstehenden Mann. Das Vertrauen des Kindes habe der Angeklagte dann aber für seine sexuellen Fantasien ausgenutzt, so das Gericht. So musste sich der Junge die Hose herunterziehen, damit der Rentner ihn im Intimbereich anfassen konnte. Die sexuellen Übergriffe steigerten sich bis zum Oralverkehr.
In einem weiteren Fall wollte der Angeklagte den Jungen dazu bringen, mit der gleichaltrigen Spielkameradin, Geschlechtsverkehr auszuüben.
„Ich verstehe diesen Mann nicht, wie er den Kindern so etwas antun konnte“, sagte die Mutter des Mädchens als Zeugin vor Gericht. Die schulischen Leistungen ihrer Tochter hätten stark nachgelassen, das Mädchen leide unter Angstzuständen und befinde sich, wie der Junge auch, in einer Klinik zu einer ersten therapeutischen Behandlung. Panik befalle die Tochter immer wieder, dass es dem Angeklagten noch einmal begegnen könne, berichtet die Mutter. „Sie schaut vor lauter Angst in allen Ecken und unter dem Bett nach, ob er sich dort möglicherweise versteckt.“
Ähnliches berichtete die Mutter des Jungen. Er könne sich nicht mehr richtig konzentrieren, sei einerseits verschlossen, reagiere nun aber auch oft aggressiv. In ihrem Plädoyer sprach Staatsanwältin Nicole Frohn von einem massiven Eingriff in die Entwicklung der beiden Kinder. Sein Geständnis sei das Einzige was man dem Angeklagten zu Gute halten könne. Das habe beiden Kindern eine Aussage vor Gericht erspart.
Dass er bereits Anfang der 70er-Jahre schon einmal eine zweijährige Gefängnisstrafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes absitzen musste, könne ihm heute nicht mehr angelastet werden, so die Staatsanwältin. Dazu hatte der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer den Angeklagten befragt. „Haben Sie womöglich spezielle sexuelle Neigungen zu Kindern?“ Das stritt der Angeklagte aber vehement ab.
Mit dem Urteil folgte die Zweite Große Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Alle Prozessbeteiligten nahmen das Urteil an. (rm)