Bad Kreuznach – Zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilte das Amtsgericht einen 25 Jahre alten Mann aus Bad Kreuznach wegen sexueller Nötigung und anderer Straftaten. In das Urteil ist eine 11-monatige Freiheitsstrafe aus einem früheren Verfahren eingebunden.
Laut Anklage besuchte der Mann am 27. Juli einen Bekannten, bei dem sich auch andere jüngere Leute aufhielten. Während dieses Beisammenseins stellte er einer 20 Jahre alten Frau nach, indem er sie zum Oralsex aufforderte. Eine andere junge Frau der Party begleitete der Angeklagte entlang der Badeallee. In Höhe des Parkhauses urinierte er zunächst in ein Gebüsch und wandte sich anschließend mit seinem entblößten Geschlechtsteil zu der 19-jährigen. Er packte die junge Frau an der Schulter und drückte sie nach unten. Als sie sich ebenfalls weigerte, bei ihm Oralsex zu praktizieren, schlug er ihr zweimal ins Gesicht. Nur mit Mühe konnte sich die junge Frau befreien und in ein nahe gelegenes Restaurant in der Salinenstraße flüchten (wir berichteten).
Der psychiatrische Sachverständige konnte wegen des Gewöhnungseffekts durch exzessiven Alkoholkonsum eine verminderte Schuldfähigkeit zwar nicht feststellen, schloss sie aber auch nicht gänzlich aus, was zugunsten des Angeklagten gewertet werden musste. Außerdem attestierte der Sachverständige eine schwere Persönlichkeitsstörung. Die ist womöglich auch Grund dafür, warum der junge Mann nahezu während des gesamten Prozessverlaufs grinste, was Staatsanwältin Christine Mossem angesichts der Tatvorwürfe monierte.
Auch am zweiten Verhandlungstag erklärte der Angeklagte, er wolle sich doch lieber ändern und eine Therapie absolvieren, bevor er im Rausch womöglich jemanden umbringe. Aus diesem Grund ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung an. Staatsanwaltschaft und auch der Angeklagte nahmen das Urteil an. (rm)