Übergriff in der VG Nahe-Glan
Sechsjährigen sexuell missbraucht: Haftstrafe
Weil er sich eines sexuellen Übergriffs an dem sechsjährigen Sohn einer Cousine schuldig gemacht hat, verurteilte das Landgericht einen 23-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.
Patrick Pleul. dpa

Ein 23-Jähriger dachte, er habe seine pädophile Neigung nach einer Therapie im Griff. Das stellte sich als fatale Fehleinschätzung heraus, als er in der Familie seiner Cousinen wieder mit Kindern in Kontakt kam.

Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach einen 23-Jährigen, weil er im Februar 2024 einen Sechsjährigen in der VG Nahe-Glan missbraucht hat.

Frühes Geständnis ersparte Kind die Aussage

Der Angeklagte hatte den Missbrauch an dem Kind frühzeitig gestanden und er akzeptierte auch den Urteilsspruch der Kammer mit der Vorsitzenden Richterin Annegret Werner. Er hatte mit dem Sohn seiner Cousine ein Spiel gespielt, als er dort übernachtete, und dabei das Kind in sexuell motivierter Weise gestreichelt. Seine Hoffnung ist, dass er in der Haft an einer Sozialtherapie teilnehmen kann, wie sein Verteidiger betonte. Mit dem Fall verbunden sind zwei weitere Missbrauchsvorwürfe gegen den 23-Jährigen.

Staatsanwalt Dominik Radzivilovskij hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt und dabei einige Tatumstände anders bewertet als die Richter. Aus seiner Sicht hat sich der einschlägig vorbelastete Angeklagte gezielt in die Familie begeben, um sich neue Opfer für seine pädophilen Neigungen zu suchen. Dabei sei er manipulativ vorgegangen und habe die Kinder mit einem gemeinsamen „Geheimnis“ zur Verschwiegenheit bewegen wollen. Im Fall des Sechsjährigen habe es sich zwar um einen einfachen Missbrauch gehandelt, man müsse dies aber in der Zusammenschau mit den Aussagen der beiden anderen Kinder sehen, so der Staatsanwalt.

Nicht gezielt nach neuen Opfern gesucht

Der Vertreter der Nebenklage sah darin auch ein planvolles Vorgehen des 23-Jährigen, das belege, dass es sich bei dem Übergriff keineswegs um einen „schwachen Moment“ gehandelt habe. Bei dem Sechsjährigen sind zwar derzeit keine Belastungen erkennbar. Aber auch Richterin Werner hob hervor, dass sich durch Reaktionen auf den Vorfall und durch den Gerichtsprozess in der Familie und im weiteren sozialen Umfeld auch nach längerer Zeit noch Folgen für die Betroffenen einstellen können. Der 23-Jährige hatte bereits nach früheren Übergriffen an Kindern eine Therapie absolviert, bei der er Strategien erlernen sollte, wie er solche Begegnungen vermeidet.

Aus Sicht der Richter ist der Angeklagte ohne Hintergedanken auf das Angebot seiner Cousinen eingegangen, die ihn nach dem Tod seiner Mutter kontaktiert hatten. Weil er damals mit seinem Vermieter und mit seinem Job Probleme hatte, nahm ihn eine Cousine vorübergehend auf. Nach Auffassung der Richter war es ein tragischer Umstand, dass es in der Familie Kinder gab. Richterin Werner wies ebenfalls daraufhin, dass es sich um eine Tatserie handelte, da zwei weitere männliche Kinder betroffen sind. Wie sein Verteidiger betonte, hat der 23-Jährige, der sich für den Übergriff an dem Sechsjährigen entschuldigte, das Vertrauensverhältnis ausgenutzt.

Verzweiflungstat: Mit Messer zur Polizei

Der psychiatrische Sachverständige hatte dem Angeklagten eine günstige Prognose gestellt, wenn er in einer festen Struktur mit Arbeit eingebunden ist und weitere therapeutische Unterstützung hat. „Es besteht eine Behandlungsbedürftigkeit und er hat ein gewisses Problembewusstsein“, so der Verteidiger. Der 23-Jährige war im Juli letzten Jahres bei der Polizei Mainz erschienen und hatte behauptet, er wolle jemanden töten und habe sich dafür schon ein Messer besorgt. Bei seiner Durchsuchung in der Schleuse der Dienststelle fand man ein Messer mit einer 13 Zentimeter langen Klinge bei ihm.

Dem Sachverständigen gegenüber hatte der Angeklagte seinen Auftritt bei der Polizei damit erklärt, dass er befürchtete, als Sexualstraftäter in der Haft gemobbt zu werden. Im Unterschied zur Staatsanwaltschaft sahen die Richter in dieser Aktion keinen Hinweis auf gesteigerte Aggressivität, sondern eher eine Verzweiflungstat des 23-Jährigen. „Der Angeklagte hat nach wie vor pädophile Neigungen, deshalb ist es wichtig, dass er weiter in therapeutischer Behandlung bleibt“, so die Vorsitzende Richterin. Die Dauer einer Sozialtherapie in Haft hatte der Sachverständige auf zwei Jahre veranschlagt.

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