Noch 13 Tage bis zur Verhandlung des Gebrothers Herbert Gilbert gegen VW vor dem Bundesgerichtshof - Kläger ist gewappnet
„Schummeldiesel“: Beeinflusst Corona-Krise den Prozessverlauf?
VW-Kläger Herbert Gilbert in seinem heimischen Büro. Der Schriftverkehr mit den Wolfsburgern füllt einige Aktenordner. Foto: Stefan Munzlinger (Archiv)
Stefan Munzlinger

Gebroth/Karlsruhe. Corona – die weltweite Krise setzt auch Herbert Gilbert zu. „Mir ist schon ein wenig mulmig“, sagt der 65-jährige Gebrother, wenn er auf den 5. Mai blickt. Dann geht es vor dem Bundesgerichtshof Karlsruhe in einem deutschlandweit mit Spannung erwarteten Pilotprozess gegen VW um eine Entschädigung für seinen ,Schummeldiesel', einen Sharan 2,0 Liter Bluemotion (Baujahr: 2012).

Lesezeit 2 Minuten
„In normalen Zeiten wären meine Chancen besser“, glaubt Gilbert, der auch Richter vom konjunkturellen Niedergang, etwa der Autoindustrie, nicht unbeeindruckt wähnt. Möglich, dass die Juristen die aktuelle wirtschaftliche Lage der Autobauer einfließen lassen in eine Entscheidung, die Strahl- und Grundsatzkraft für knapp 50.

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