Die Gemeinde hat einen schönen alten Ortskern, in der Vergangenheit wurde bereits in den Straßenausbau investiert. Die heimelige Atmosphäre ist ein durchaus attraktives Wohnumfeld. Aber es gibt an einigen Stellen auch Leerstand und Probleme wegen der engen Bebauung. Um die Entwicklung positiv zu fördern, hatte der Rat 2022 die Einführung eines Sanierungsgebietes festgelegt.
Steuerliche Förderung für private Sanierungsmaßnahmen
Es umfasst 15,6 Hektar und erstreckt sich südlich und nördlich der Ortsdurchfahrt, etwa 300 Häuser liegen in diesem Gebiet. Begrenzungen sind in etwa die Straße Im Raul, die Schneiderstraße und der Reiterweg. Die Geltungsfrist für die Umsetzung der Ortskernsanierung ist auf 15 Jahre festgelegt. Das bietet Hausbesitzern auch die Gelegenheit, Kapital für eine Sanierungsmaßnahme anzusparen.
Das städtebauliche Sanierungskonzept ermöglicht eine höhere steuerliche Abschreibung für Eigentümer, die in der Immobilie wohnen, die bis zu 25 Prozent der Sanierungskosten ausmachen kann. Die Gemeinde hat ein Fachbüro beauftragt, das sanierungswillige Hausbesitzer beratend begleitet. Von dieser Möglichkeit haben bisher mehrere Eigentümer Gebrauch gemacht.

Zweiter Schritt: Stadtsanierung
Nun will die Gemeinde noch einen zweiten Schritt machen. Dafür wurde beschlossen, einen Aufnahmeantrag für das Förderprogramm Stadtsanierung zu stellen. Dieses Programm steht Grundzentren wie Waldböckelheim offen. „Wir haben im Ortskern etwa sieben bis acht Gebäude, bei denen sich die Frage stellt, kann man das Objekt weiterentwickeln oder ist der Abbruch eine Option, um Platz für Stell- und Freiflächen zu gewinnen“, erklärt Ortsbürgermeister Helmut Schmidt im Gespräch mit dem „Oeffentlichen.“
Wer in das Programm aufgenommen wird, dem winkt eine Förderung von bis zu 75 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde die betreffende Immobilie erwerben kann. Deshalb beschlossen die Ratsmitglieder eine Vorkaufsrechtssatzung für das Teilgebiet. Ein Teil der Vorarbeit ist durch das Sanierungsgebiet schon erledigt, wie Ingenieur Hubert Deubert in der Ratssitzung erläuterte. In Arbeitsgruppen waren verschiedene Themen wie Gebäude, Vereine und Spielplätze bearbeitet worden.
Optionen für öffentliche Projekte
Auf den Ergebnissen kann der Antrag für das Förderprogramm Stadtsanierung aufbauen. Mit der Vorkaufsrechtssatzung hat die Gemeinde ein Instrument in der Hand und könnte geeignete Objekte erwerben, um Projekte wie etwa einen Jugendraum umzusetzen. Dafür gibt es seit geraumer Zeit verstärkt Nachfrage, wie Schmidt unterstreicht. An den letzten beiden Ratssitzungen nahmen etwa 16 bis 20 Jugendliche der Altersgruppe 13 bis 18 Jahre teil, um ihrem Wunsch nach einem Jugendtreff Nachdruck zu verleihen.
Inzwischen hat man erste Optionen für einen Standort geprüft, aktuell wird eine Lösung im Ortskern favorisiert. Im älteren Neubaugebiet mit den Straßen Hinter der Kirche, Burgweg, Kirchblick, Unterer Sand, Zum Heimberg, An Stoll und Kellerwiese sucht man nach einer einvernehmlichen Lösung für den ruhenden Verkehr. Häufig werden Fahrzeuge oder sperrige Teile auf der Fahrbahn abgestellt, was im verkehrsberuhigten Bereich nicht zulässig ist.
Schaukelliegen für Weinwanderweg
Im ersten Schritt will man versuchen, durch Information aufzuklären, was durch Kontrollen des Ordnungsamtes flankiert werden soll. Am Weinwanderweg sollen zwei Schaukelliegen aufgestellt und am Welschberghaus ein Sonnenschutz installiert werden. Für diese Maßnahmen will die Gemeinde Fördermittel aus dem Leaderprogramm beantragen.
Die Katholische Pfarreiengemeinschaft Sponheimer Land benötigt im Hildegardishaus zusätzliche Mittel, um eine Finanzierungslücke zu decken. Dabei geht es um die Übernahme eines Kostenanteils von etwa 10 000 bis 12 000 Euro an Sach- und Personalkosten pro Jahr. Im Gegenzug könnte die Gemeinde weitere Nutzungen vereinbaren. Der Rat beauftragte Ortsbürgermeister Schmidt, über eine Nutzungsvereinbarung mit der Pfarreiengemeinschaft zu verhandeln.