Leere Tische und ein beherrschendes Thema: In der Bad Kreuznacher Fußgängerzone war es gestern vergleichsweise ruhig. Nur wenige Menschen waren unterwegs, und um die Corona-Krise ging es in den Gesprächen immer wieder - oder bei der Zeitungslektüre. Fotos (2): Cordula Kabasch Cordula Kabasch
Bad Kreuznach. Die Kreisverwaltung hat auf Grundlage der Vorgaben des Landes eine Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen erlassen. Zur Verdeutlichung der Vorgehensweise im Landkreis Bad Kreuznach haben sich die Ordnungsämter der Kreis- und der Stadtverwaltung sowie die Ordnungsbehörden der Verbandsgemeindeverwaltungen auf einen einheitlichen Weg verständigt.
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Demnach dürfen unter anderem gastronomische Betriebe, die keine Speisegaststätte oder Restaurant sind, nur über die Theke ihre Speisen anbieten. Sitz- oder Stehplätze sind weder im Innen- noch im Außenbereich des Geschäfts erlaubt. Unter anderem davon umfasst sind Bäckerfilialen in Supermärkten, Eisdielen oder reine Imbissbetriebe.