Dieses Panorama von der Burgruine Rheingrafenstein soll wohl aufgegeben werden. Robert Neuber
Der Rheingrafenstein mit seinem Aussichtspunkt steht offenbar wegen der Verkehrssicherungspflicht in der Debatte. Bislang hatte ein Vertrag mit der Eigentümerfamilie Salm aus Anholt, Westfalen, das geregelt. Der Vertrag soll gekündigt worden sein.
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Die Stadt hat den im Jahre 1962 geschlossenen Gestattungsvertrag mit der Familie Salm-Salm zu Anholt aufgegeben. Das teilt Michael Vesper, Chef der Gesundheit und Tourismus GmbH der Stadt, in einer Pressemitteilung mit. Faktisch bedeutet dies: Die Stadt verzichtet auf die Nutzung des Rheingrafensteins mit seiner Burgruine für touristische Zwecke.