Rettungsdienstbehörde in Bad Kreuznach will dieser brisanten Frage jetzt nachgehen - Im Extremfall zählt jede Sekunde
Rettungsdienstbehörde in Bad Kreuznach prüft: Gefährden Krankenfahrten die Notfallversorgung?
Symbolbild​
dpa

Kreis Bad Kreuznach. Kliniken, Patienten und alle anderen Betroffenen sind verunsichert: Sie benötigen eindeutige Vorgaben, welche Fahrten der Rettungsdienst zukünftig übernehmen darf – und welche nicht. Auch wenn das gesetzlich eigentlich klar geregelt ist: Da sieht auch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach Handlungsbedarf, wie Landrätin Bettina Dickes im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich machte.

Sie hatte im Schulterschluss mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst, Dr. Guido Scherer, betont, dass das Rettungsdienstgesetz – entgegen der derzeit beim DRK Rheinhessen-Nahe offenbar üblichen Praxis – keine sogenannten Krankenfahrten, sondern nur medizinisch notwendige Krankentransporte erlaubt.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region