Regelung gilt für Januar und Februar - Auslastung der Kitas liegt bei 50 Prozent: Regelung für Januar und Februar: Kita-Elternbeiträge in Bad Kreuznach werden erlassen
Regelung gilt für Januar und Februar - Auslastung der Kitas liegt bei 50 Prozent
Regelung für Januar und Februar: Kita-Elternbeiträge in Bad Kreuznach werden erlassen
„Die Welt ist bunt, bleibt gesund“: Das Plakat mit diesem Wunsch hängt an der städtischen Kita am Pappelweg im Kreuznacher Süden. Aktuell sind die Kitas im Regelbetrieb, um eine Betreuung „bei dringendem Bedarf“ zu gewährleisten. Viele Eltern lassen ihre Kinder aber daheim. Foto: Josef Nürnberg Josef Nürnberg
Bad Kreuznach. Eltern, die ihre Kinder in der Corona-Pandemie seit Mitte Dezember zu Hause gelassen und betreut haben, statt sie in die Kita zu schicken, bekommen die Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar von der Stadt Bad Kreuznach erstattet. Sie sollen nicht auch noch dafür bezahlen müssen, obwohl sie die Leistungen in den Kitas nicht in Anspruch nehmen. Diese Sonderregelung hat der Jugendhilfeausschuss jetzt einstimmig beschlossen (wir berichteten bereits kurz). Die meisten Kommunen sehen eine ähnliche Reglung dafür vor.
Schon im ersten Lockdown waren den Eltern für die Monate April und Mai die Beiträge erlassen worden. „Die Situation war damals ähnlich. Damals hatten wir Notbetrieb“, erläuterte Oberbürgermeisterin und Jugenddezernentin Heike Kaster-Meurer. Seit dem 14.