Elfte Corona-Verordnung des Landes und die daraus abgeleiteten Regeln für den Kreis Bad Kreuznach: Regeln für den Kreis Bad Kreuznach: Elfte Corona-Verordnung erlaubt Weihnachtsmärkte unter Auflagen
Elfte Corona-Verordnung des Landes und die daraus abgeleiteten Regeln für den Kreis Bad Kreuznach
Regeln für den Kreis Bad Kreuznach: Elfte Corona-Verordnung erlaubt Weihnachtsmärkte unter Auflagen
Weihnachtsmärkte in Corona-Zeiten: Sie sind erlaubt, aber nicht nach altem Modus (wie hier in BME), sondern mit strengen Auflagen. Foto: Josef Nürnberg (Archiv) bj
Kreis Bad Kreuznach. Freitagabend: Die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes steht. Was heißt das für den Kreis Bad Kreuznach? Die ab 16. September gültigen Regeln in Stichworten:
AHA: Allgemein gelten weiter strikt die AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske).
Abstandsregeln: Aktuell dürfen bis zu zehn Personen oder Gruppen aus zwei Hausständen gemeinsam im öffentlichen Raum ohne Mindestabstand unterwegs sein.