Von unserer Reporterin Christine Jäckel
Der erste Termin vor einer Zivilkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach fiel relativ kurz aus, da der Versuch des Vorsitzenden Richters Dr. Matthias Friedrich scheiterte, eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Die Bauherrin betreibt eine Vorschussklage: Sie möchte von der Firma, die den ersten Rohbau errichtete, einen hohen sechsstelligen Betrag zur Beseitigung des „Pfuschs am Bau“, wie Müller in der Verhandlung erklärte.
Das beklagte Unternehmen, die Firma Dillig mit Sitz in Simmern, hat eine Widerklage angekündigt und verlangt seinerseits einen Betrag von 315 000 Euro. Da half auch der Hinweis von Richter Friedrich nicht weiter, dass sich ein gerichtliches Verfahren eventuell über einen langen Zeitraum erstrecken kann und ein „Streit der Sachverständigen“ nicht nur langwierig, sondern auch kostspielig ist. „Das Vertrauen ist gestört“, so die Bauherrin. Müller sieht zum Klageweg keine Alternative, da sie aus ihrer Sicht ein Jahr lang vergeblich versucht hat, eine gütliche Einigung mit der Firma Dillig Bau zu treffen.
Rohbau wird bereits saniert
Deren Sanierungsvorschläge erfüllen aber laut Müller nicht die hohen Anforderungen, die ihr der Brandschutz auferlegt. Sie hat mittlerweile nicht nur ein Gutachten eingeholt, das die mangelhafte Arbeit bestätigt, der Rohbau wird bereits nach den Empfehlungen des von ihr beauftragten Sachverständigen mit großem Aufwand saniert. Auch deshalb sieht sie keine Alternative zum eingeschlagenen Weg, da sie sonst Regressforderungen des Nachfolgeunternehmens gewärtigen müsste. Bei ihrer aktuellen Klage geht es ausschließlich um einen Vorschuss zur Mängelbeseitigung. „Der Bau sollte eigentlich Ende 2014 fertiggestellt sein, jetzt wird es voraussichtlich Ende 2016/Anfang 2017, bis er bezugsfertig ist, das heißt, für den Mietausfall wären zwei Jahre anzusetzen“, nannte Müller eine Größenordnung für eine noch einzureichende Schadenersatzklage. Die beklagte Firma hatte zu einem früheren Zeitpunkt eine außergerichtliche Einigung angestrebt und ihrerseits Sanierungsvorschläge unterbreitet, die aber von der Bauherrin des „Solitär“ aus den genannten Gründen abgelehnt wurden.
Das Projekt der Diplombetriebswirtin in der Kurhausstraße umfasst ein fünfgeschossiges Gebäude an der Kurhausstraße und ein dreistöckiges Wohnhaus im rückwärtigen Bereich am Mühlenteich. Der Vorwurf bezieht sich auf erhebliche Mängel bei der Errichtung der Außen-, Grenz- und Brandwände, wodurch die Standsicherheit beider Häuser auf Dauer nicht gewährleistet sein soll.
Nächster Termin am 11. Juli
Nach dem vergeblichen Versuch von Richter Friedrich in dieser ersten Verhandlung zu einer gütlichen Übereinkunft zu kommen, ließ er bereits durchblicken, dass das Gericht voraussichtlich einen Beweisbeschluss zum nächsten Termin am Montag, 11. Juli, um 10 Uhr erlässt. Das heißt, die Kammer wird einen weiteren Sachverständigen beauftragen, um die Fragen klären zu lassen, welche Mängel vorliegen und wie sie fachgerecht zu beseitigen sind, beziehungsweise, mit welchem Vorschussbetrag Christina Müller rechnen kann.