Kreis Bad Kreuznach
Rauswurf bei der Polizei war Gericht zu hart: Justiz gibt Ex-AfD-Mann Lutz Haufe Recht
haufe
Lutz Haufe (62) hat sich zwar als Beamter nicht immer wohlverhalten, aber eine Dienstenthebung war nicht angebracht. So sieht es das Verwaltungsgericht Trier.
Lutz Haufe

Der frühere AfD-Kreistagsabgeordnete Lutz Haufe hat im Zwist mit seinem Arbeitgeber, dem Staat, am Verwaltungsgericht Trier Rückendeckung bekommen: Die Dienstenthebung des Kriminalbeamten und die Einbehaltung von Dienstbezügen durch das Polizeipräsidium waren nicht gerechtfertigt.

Lesezeit 3 Minuten
Lutz Haufe ist nun natürlich erleichtert, und er fühlt sich bestätigt. Das Verwaltungsgericht Trier hat die vom Polizeipräsidium Mainz zum 18. August ausgesprochene „vorläufige Dienstenthebung“ als nicht gerechtfertigt gewertet. Ein entsprechender Beschluss des Gerichts erging nun.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region