Lutz Haufe (62) hat sich zwar als Beamter nicht immer wohlverhalten, aber eine Dienstenthebung war nicht angebracht. So sieht es das Verwaltungsgericht Trier. Lutz Haufe
Der frühere AfD-Kreistagsabgeordnete Lutz Haufe hat im Zwist mit seinem Arbeitgeber, dem Staat, am Verwaltungsgericht Trier Rückendeckung bekommen: Die Dienstenthebung des Kriminalbeamten und die Einbehaltung von Dienstbezügen durch das Polizeipräsidium waren nicht gerechtfertigt.
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Lutz Haufe ist nun natürlich erleichtert, und er fühlt sich bestätigt. Das Verwaltungsgericht Trier hat die vom Polizeipräsidium Mainz zum 18. August ausgesprochene „vorläufige Dienstenthebung“ als nicht gerechtfertigt gewertet. Ein entsprechender Beschluss des Gerichts erging nun.