Obergrenze für das Wahrzeichen auf 95 000 Euro angehoben - Künftige Nutzung im Erdgeschoss ist noch offen
Rat stimmt höherer Förderung fürs Brückenhaus zu
Der Stadtrat hat jetzt einer Erhöhung der Förderung für die Sanierung des Brückenhauses über die Obergrenze hinaus zugestimmt. Foto: Gebhardt (Archiv)
Gebhardt

Bad Kreuznach. Die nächste Hürde zur Rettung des Bad Kreuznacher Wahrzeichens ist genommen: Nach dem Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr hat nun auch der Stadtrat einer Erhöhung der Förderobergrenze bei der privaten Modernisierungsmaßnahme des Brückenhauses mit der Schwedenkugel im Gebälk, Mannheimer Straße 94, auf 95.000 Euro zugestimmt – und zwar einstimmig. Die Richtlinie der Stadt sieht normalerweise bei förderfähigen Projekten eine Förderquote von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten vor, jedoch maximal 40.000 Euro.

Aktualisiert am 26. Februar 2024 11:03 Uhr
Im Einzelfall kann diese Förderobergrenze allerdings überschritten werden – wenn dies durch bestimmte Gründe gerechtfertigt und gegenüber der Aufsichtsbehörde ADD vertretbar ist, so Berichterstatterin Claudia Eider (SPD). In diesem speziellen Fall ist es das stadtbildprägende Alleinstellungsmerkmal des denkmalgeschützten Brückenhauses, dessen Sanierung aufwendig ist – und das auch nicht durch einen Neubau ersetzbar ist.

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