Versammlungen mit fragwürdigen Inhaltenverlangen Polizei und Ordnungsamt einiges ab
Putin-Fans, Corona-Skeptiker und Co. in Bad Kreuznach: Artikel 8 gilt auch für unliebsame Demonstrationen
Ein russisches Fahnenmeer, aber mit Politik wollten die Teilnehmer an der korrekt angemeldeten Demonstration im April nichts zu tun haben. Wer sich versammeln will, der darf das tun. Das steht im Grundgesetz.
Marian Ristow

Der Marsch von rund 450 Putin-Anhängern durch Bad Kreuznach hat bei vielen Menschen in Stadt und Kreis mindestens für Kopfschütteln gesorgt. Oft werden die Behörden mit der Frage konfrontiert: "Wieso wird so etwas genehmigt?" Wir haben zu dem Thema mit Christian Kirchner, seit knapp fünf Jahren Leiter der Polizeiinspektion Bad Kreuznach, gesprochen.

Lesezeit 3 Minuten
Der Marsch von rund 450 Putin-Anhängern durch Bad Kreuznach hat bei vielen Menschen in Stadt und Kreis für mindestens Kopfschütteln, bei vielen gar für blankes Entsetzen, gesorgt. Just einen Tag, nachdem die grauenhaften Bilder aus der ukrainischen Stadt Butscha, wo russische Soldaten wahllos Zivilisten getötet hatten, um die Welt gegangen waren, zogen Deutschrussen und Russen mit Flaggen, Militärfahnen und verbotenen Militärabzeichen durch die ...

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