Sie wurden allerdings enttäuscht, denn statt den geplanten Einlassungen zur Person und zur Sache, mussten alle am Prozessbeteiligten – drei Berufsrichter, zwei Schöffen, eine Protokollführerin, eine Staatsanwältin, ein Sachverständiger sowie drei Rechtsanwälte und ihre beiden Mandanten – auf die dritte Angeklagte warten. Die Ex-Partnerin des Angeklagten lebt in Bielefeld und hatte ihrer Anwältin per Smartphone die Ablichtung eines Attests geschickt, das ihr für den aktuellen Prozesstag Reiseunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung bescheinigte. Es dauerte allerdings fast eine Stunde, bis die Nachricht mit Fotoanhang auf dem Mobiltelefon der Rechtsanwältin einging. Zudem hatte sich auch die mitangeklagte Mutter des 41-jährigen Angeklagten verspätet. Sie traf eine Dreiviertelstunde nach dem angesetzten Prozessbeginn mit dem Taxi ein.
Über anderthalb Jahre sollen die drei Angeklagten in der Region Hunsrück-Nahe-Rheinhessen eine Vielzahl von Vermietern und weitere Personen um mehrere Tausend Euro geschädigt haben. Die Anklage legt ihnen unter anderem zur Last, dass sie mehrere Wohnungen anmieteten und die Miete schuldig blieben. Außerdem sollen sie Autos, Möbel, einen Wohnanhänger, Hundewelpen und Pferde gekauft haben, ohne über die Mittel zu verfügen. Bereits am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte Beschwerden über seinen Haftaufenthalt vorgebracht.
Wie er über seinen Anwalt erklären ließ, ist er im Gefängnis körperlichen Übergriffen ausgesetzt. Wie er nun ergänzte, wird er aus seiner Sicht in der Haft nicht angemessen medizinisch versorgt, obwohl er nach eigenen Angaben massive Herzprobleme hat. Inzwischen ist die Sechsmonatsfrist für seine Untersuchungshaft abgelaufen. Die Kammer ordnete dennoch die Fortdauer der Haft an. Dagegen kann der Angeklagte nun beim Oberlandesgericht Beschwerde einlegen. Die Angeklagten haben bisher nur einen kleinen Teil der ihnen vorgeworfenen Betrügereien eingeräumt.
In einem vergleichbaren Fall habe ein teilweise geständiger Angeklagter eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren bekommen, hatte Richter Kremer schon am ersten Prozesstag den Angeklagten beschieden. Der 41-Jährige hatte angefragt, mit welcher Strafe er bei einer Verurteilung rechnen muss, und, ob er im Fall eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe erhält. Das neue Verfahren gegen die drei Angeklagten beginnt am Mittwoch, 10. Januar um 13.30 Uhr.