56-Jähriger zu einer 20-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er sexuelle Praktiken erzwang, die in Deutschland verboten sind
Prostituierte bedroht, zu verbotenen Sexpraktiken gezwungen und eingesperrt: Kreuznacher Gericht verhängt Bewährungsstrafe
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Simone Funke. rcx - Fotolia

VG Rüdesheim. Weil er eine Prostituierte aus einem Kreuznacher Bordell, die er für einen Hausbesuch gebucht hatte, zu bestimmten sexuellen Praktiken gezwungen und sie gegen ihren Willen festgehalten hat, verurteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 56-Jährigen aus der VG Rüdesheim wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu 20 Monaten auf Bewährung. Der 56-Jährige hatte die Vorwürfe nicht bestritten, gab aber an, dass er sich wegen eines Filmrisses an Vieles nicht erinnern könne.

Für die Prostituierte hatte der Übergriff erhebliche Folgen, sie litt lange unter massiven Ängsten, konnte zwei Wochen nicht arbeiten und besucht seither keine Kunden mehr zu Hause. „Ich bin extrem vorsichtig geworden“, erklärte sie bei ihrer Aussage sichtlich bewegt von der Erinnerung an die damals erlittenen Peinigungen.

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