Der Ausbau der Gymnasialstraße und der Kleinen Kirchstraße in Bad Sobernheim geht gut voran. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung das Ausbauprogramm der beiden Straßen final beschlossen. Demnach liegen die Gesamtkosten für den Straßenausbau in der Kleinen Kirchstraße bei rund 120.900 Euro, rund 447.401 Euro sind es für die Gymnasialstraße. Hinzu kommen insgesamt weitere 40.000 Euro für den Investitionskostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung.
In der Kleinen Kirchstraße ist Betonsteinpflaster mit einer Flachrinne in der Straßenmitte geplant. Die Gymnasialstraße bekommt eine 2,50 Meter breite Asphaltfahrbahn, während die Seiten mit Natursteinpflaster befestigt werden. Zuvor erneuern die Verbandsgemeindewerke Kanalisation und Wasserleitungen, der Versorger Westnetz modernisiert die Stromleitungen. Im letzten Schritt des auf eineinhalb Jahre angelegten Projekts werden LED-Straßenlaternen installiert – sechs Stück in der Gymnasialstraße, zwei in der Kleinen Kirchgasse.
Fördermittel „Lebendige Zentren“
Die Neugestaltung des Synagogenplatzes mit dem neuen Parkplatz und den Straßensanierungen wird mit Geld aus dem Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ gefördert. Gleichwohl kommt auch auf die Anwohner der Kernstadt Bad Sobernheims ein Teil dieser Kosten zu, so wie es die neue Ausbaubeitragssatzung vorsieht. „Wir haben keine Wahl, wir müssen das so machen“, erläuterte Stadtbürgermeister Roland Ruegenberg in der Ratssitzung.
Grundstücke werden einzeln betrachtet und bewertet
Welche Beiträge auf die einzelnen Bürger in der Kernstadt konkret entfallen, wird voraussichtlich erst Anfang 2025 klar sein. Nach Angaben der Verbandsgemeindeverwaltung ist man noch damit beschäftigt, jedes Grundstück in der Kernstadt einzeln zu betrachten und zu bewerten. Dieses Verfahren kann im Einzelfall kompliziert sein, erläuterte eine Verwaltungsmitarbeiterin in der Sitzung.
In der Vergangenheit war es so, dass nur die unmittelbaren Anwohner sich an Straßensanierungen finanziell beteiligen mussten. Dies war jedoch oft mit hohen Belastungen verbunden. Nach einer Gesetzesänderung werden nun alle Bürger einbezogen, die in größerem Umkreis wohnen. In der Stadt Bad Sobernheim gilt das im Fall des Gymnasialstraßenprojekts für die Bürger der gesamten Kernstadt.
Hebesätze vorerst unverändert
Auch mit den Hebesätzen für die Grundsteuern A und B und die Gewerbesteuer beschäftigte sich der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung – allerdings nur aus formalen Gründen. Denn sie bleiben zunächst unverändert so, wie der Stadtrat es Ende vergangenen Jahres beschlossen hatte: die Gewerbesteuer bei 380 Prozent, die Grundsteuern A bei 345 und B bei 465 Prozent. Das war bereits eine Erhöhung um mindestens 30 Prozentpunkte.
Dies wurde nun in einer vorübergehend gültigen Hebesatzsatzung festgelegt. „Das ist eine Hilfskonstruktion, die wir in allen Ortsgemeinden so machen müssen“, erläuterte Verbandsgemeindebürgermeister Uwe Engelmann (SPD). Grund sei der zum 1. Januar beginnende und mehrere Jahre gültige neue “Hauptveranlagungszeitraum“. Die Fortsetzung des bisherigen Zeitraums sei erstmals seit 1964 nicht gegeben, erläuterte die Verwaltung in der Tischvorlage. Damit keine Lücke entsteht, überbrückt die Hebesatzsatzung das Ganze.
Grundsteuerreform ändert vieles
Was die Bürger 2025 indes tatsächlich an Gewerbesteuer und Grundsteuer zahlen müssen, hängt von den Haushaltsberatungen des Stadtrats für das kommende Jahr ab – und vor allem davon, wie knapp bei Kasse die Felkestadt sein wird. Hinzu kommt, dass sich künftig durch die Grundsteuerreform die Belastungen für die einzelnen Haushalte in der Stadt in vielen Fällen ändern werden. Kern der Grundsteuerreform war die Veränderung der Bemessungsgrundlage. Dafür wurde der Wert von Grundstücken und Gebäuden neu bewertet. Welche Auswirkungen das im Einzelfall hat, ist in vielen Fällen noch nicht abzuschätzen.