Beim Ausbau von Straßen werden künftig wiederkehrende Beiträge erhoben, das neue Landesgesetz gilt ab dem 1. Januar 2024. Hintergrund war: Hauseigentümer, die beim Straßenausbau bisher relativ hoch mit einem Einmalbeitrag belastet wurden, sollten durch die Verteilung auf viele Schultern entlastet werden.
Aktualisiert am 29. August 2022 10:48 Uhr
In der Verbandsgemeinde Rüdesheim werden die wiederkehrenden Beiträge voraussichtlich beim Ausbau der Mozart- und der Beethovenstraße in Argenschwang erstmals zur Anwendung kommen. Dabei zeigt sich, dass auch das neue Abrechnungssystem seine Schattenseiten hat.