Schon bald nachdem ihm der 25-jährige Angeklagte erstmals telefonisch einen solchen Tauschhandel mit einer kleineren fünfstelligen Summe und einer Provision von 20 Prozent vorgeschlagen hatte, wandte sich der Unternehmer an die Polizei, weil er ein krummes Geschäft vermutete. Zum Schein ging er auf das Angebot ein und bot von sich aus an, 200.000 Euro zu einem günstigen Kurs gegen 300.000 Schweizer Franken zu wechseln. Man verabredete sich in einem Bistro am Kornmarkt, wo der Selbstständige mit einem verdeckten Ermittler wartete. Tatsächlich hatte sein junger Geschäftspartner aus Recklinghausen lediglich sechs echte Tausend-Franken-Banknoten dabei. Der Rest des in Klarsichtfolie verpackten Geldpakets bestand aus Spielgeld, das den Aufdruck „Freibier“ trug. Bei der Übergabe im Lokal klickten denn gleich die Handschellen. Sowohl der Überbringer als auch dessen zwei Jahre jüngerer Bruder, der ihn von Recklinghausen nach Bad Kreuznach gefahren hatte, wurden festgenommen.
Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts erklärte der 25-Jährige, dass ihn ein Bekannter auf die Idee gebracht habe, mit solchen Tauschgeschäften eine Zielgruppe zu erleichtern, die über unversteuertes Geld verfügt und einen Betrug deshalb auch nicht anzeigen würde. „Mein Bekannter hat es so dargestellt, dass diese Leute Opfer ihrer Gier werden, aber es war hier meine eigene Gier“, erklärte der junge Mann.
Ein Indiz dafür, dass es möglicherweise nicht bei diesem einen Betrugsversuch geblieben war, und dass der betrügerische Tauschhandel weitere Mitakteure hat, ist die gezielte Vorgehensweise bei der Suche nach potenziellen Opfern, wie aus der Anklage der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Die Betrüger sprachen ausschließlich Personen an, von denen sie beispielsweise Kenntnis hatten, dass sie durch Autoverkäufe über größere Mengen Bargeld verfügten. Außerdem wurde bei der Durchsuchung der Wohnung der beiden zwei weitere Tausend-Franken-Scheine und 2020 Euro Bargeld in der Hosentasche des jüngeren Angeklagten sichergestellt.
Die Brüder sind seit geraumer Zeit ohne Arbeit und leben von Sozialleistungen. Der 25-Jährige muss demnächst erneut in Haft: Er wurde wegen versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Den Tatbeitrag seines mehrfach vorbestraften jüngeren Bruders stufte das Gericht dagegen nur als Beihilfe ein. Er erhielt dafür eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Christine Jäckel