Sieben Jahre und neun Monate Haft für 27-Jährigen Dealer - Paar handelte mit Mengen im zweistelligen Kilobereich
Polizeibekannter 27-Jähriger konnte es nicht lassen: Bei Übergabe von 20 Kilo Amphetamin festgenommen
Wegen eines schweren Raubs in Plaidt wird derzeit verhandelt.
dpa

Kirn/Bad Kreuznach. Im März 2022 wurde ein 27-Jähriger, der zuletzt in Kirn wohnte, wegen Drogengeschäften zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das hielt ihn nicht davon ab, schon im Dezember davor erneut Kontakte für Geschäfte in großen Mengen Amphetamin zu knüpfen.

Lesezeit 3 Minuten

Da er an dabei aber eine Vertrauensperson der Polizei geriet, war dieser Nebenerwerb für den 27-Jährigen, der mit seiner Partnerin eine Bar in Bad Kreuznach betrieb, im April 2022 mit seiner Festnahme beendet. Das Landgericht Bad Kreuznach verurteilte ihn nun zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten. Seine mitangeklagte 23-jährige Lebensgefährtin erhielt wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Kriminelles Paar seit Januar unter Beobachtung

Die Aktivitäten des Paars, das in Kirn wohnte, standen spätestens ab Januar unter Beobachtung der Ermittler. Ende Dezember 2021 hatte ein erstes Treffen des 27-Jährigen mit der Vertrauensperson auf einem Parkplatz in Hoppstädten-Weiersbach stattgefunden. Dabei war auch ein Bekannter des Angeklagten, der an den Rauschgiftgeschäften beteiligt war und sich gleichfalls vor Gericht verantworten muss. Die Männer boten der Vertrauensperson ein Kilogramm Amphetamin für 2500 Euro oder zehn Kilogramm für jeweils 800 Euro pro Kilo an.

Rauschgift im Keller versteckt

Es kam vorerst nicht zu einem Geschäftsabschluss, der Kontakt wurde aber aufrechterhalten. Es folgte ein weiteres Treffen mit der Vertrauensperson in der Kirner Wohnung des Paars. Dort wurde zunächst über ein Geschäft mit 30 Kilogramm Amphetamin verhandelt, das der 27-Jährige für 27.000 Euro liefern wollte. Vorab verkauften die Angeklagten der Vertrauensperson an diesem Tag ein Kilo für 2000 Euro aus ihrem Vorrat.

Mit dem Bekannten und einem weiteren Mann, der die Aufgabe übernahm, die Drogen aufzubewahren, plante das Paar weitere Geschäfte. Dafür fuhren sie im März zweimal zu einem Drogenhändler nach Ludwigshafen, wie die Ermittler registrierten. Zurück in Kirn stiegen die Angeklagten mit prall gefüllten Tüten aus dem Auto. Kurz darauf beobachteten Beamte, wie der für die Lagerung zuständige Mann das Rauschgift in das Kellerversteck brachte. Bei einer Durchsuchung des „Bunkers“ stellte die Polizei kleinere Mengen Haschisch, Marihuana, MDMA und Amphetamin sicher, außerdem in unmittelbarer Nähe einen Schlagring, ein Messer und eine Schreckschusspistole. Der 27-Jährige, der wie seine Partnerin ein umfassendes Geständnis abgelegt hat, räumte den Besitz der Waffen ein.

Kurier blieb mit Autopanne liegen

Im April sollte ein großes Geschäft mit 20 Kilogramm Amphetamin über die Bühne gehen. Die Angeklagten hatten die Ware geordert, die am 8. April nach Bad Kreuznach geliefert werden sollte. Die Übergabe scheiterte aber, weil der Kurier mit einer Autopanne liegen blieb. Die Beteiligten verabredeten sich daher für den 11. April erneut. Der Kurier lieferte das Amphetamin bis vor die Tür des Lokals an der Planiger Straße in Bad Kreuznach. Die Drogen wurden ins Auto des 27-Jährigen umgeladen, in das auch seine Partnerin einstieg. Dabei wurde sie verhaftet.

Bei der Geldübergabe verhaftet

Währenddessen fuhr auf einem benachbarten Parkplatz ein verdeckter Ermittler vor, der vorgeblich das Geld überbringen sollte. Als der 27-Jährige in dessen Auto einstieg, um die Echtheit des Geldes zu prüfen, wurde auch er festgenommen.

„Es waren überwachte Geschäfte. Das Rauschgift kam nicht auf den Markt, aber es waren ganz erhebliche Mengen“, hielt Staatsanwalt Wolfgang Jung in seinem Plädoyer fest. Dem Angeklagten, der im März mit dem Urteil einen Warnschuss bekommen habe, hätte klar sein müssen, dass damals schon das Ende der Fahnenstange erreicht war, betonte der Ankläger. Im damaligen Verfahren habe man noch berücksichtigt, dass der 27-Jährige eine äußerst schwierige Kindheit hatte, und bei der Strafbemessung ein Zugeständnis gemacht. „Das hat der Angeklagte mit Füßen getreten“, erklärte Jung, der eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für den 27-Jährigen und zwei Jahre und neun Monate für dessen Partnerin beantragte.

Rolle einer möglichen Tatprovokation?

Bei Geschäften, die durch Aktivitäten von Vertrauenspersonen angebahnt werden, bleibe die Frage, inwieweit Tatprovokation eine Rolle spiele, erklärte Rechtsanwalt Axel Balzer. Er beantragte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, die sich der 27-Jährige ausdrücklich erbeten hatte. Rechtsanwalt Schweizer, der die 23-Jährige verteidigte, beantragte eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten und eine Aussetzung des Haftbefehls, damit seine Mandantin leichter einen Therapieplatz findet.

Top-News aus der Region