Der Bad Kreuznacher Stadtvorstand und die Politik sind dieser Tage nicht zu beneiden: Es stehen wichtige Entscheidungen an. Entscheidungen, die dafür sorgen sollen, dass sich die chronisch leere Stadtkasse füllt. Woher das Geld dafür stammt, dürfte klar sein: Da haben Kommunen wenig Spielraum: von Bürgern, Unternehmen und Touristen. Dabei muss Bad Kreuznach auf dem Drahtseil balancieren und gleich mehrere Aspekte berücksichtigen: Es muss genug Geld eingenommen werden, um zu verhindern, dass städtische Gesellschaften pleite gehen, und es muss der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier signalisiert werden, dass man gewillt ist, dem harten Kurs beim Generieren von mehr Einnahmen zu folgen. Ebenfalls nicht ganz unwichtig: Es pressiert, die Zeit läuft ab.
Gleichzeitig müssen Oberbürgermeister Emanuel Letz (FDP) und Bürgermeister Thomas Blechschmidt (CDU) schauen, dass die Kostenschraube nicht zu sehr angezogen wird und der mögliche Flurschaden den Nutzen übersteigt. Das dürfte nicht einfach werden.
Parken wird sich in der Stadt verändern – und verteuern
So wird sich der Finanzausschuss am Donnerstag in einer Sondersitzung mit der lang vorbereiteten Erhöhung der Grundsteuerhebesätze befassen. Zudem soll er die Einführung der Beherbergungssteuer beschließen. Am kommenden Montag widmet sich dann der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr der Erhöhung der Parkgebühren in der Stadt – und möglicherweise einer Ausdehnung des Bereichs, in dem Parken künftig Geld kostet. Die Einnahmen aus letztgenanntem Posten fließen aber nur in minimalem Anteil direkt an die Stadt, der Löwenanteil geht an die BGK (Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach mbH), die als städtische Holding bekannterweise finanziell alles andere als auf Rosen gebettet ist – und mit den Mehreinnahmen die Millionendefizite der Bad-Gesellschaft durch die städtischen Bäder kompensieren will und muss.
Die Erhöhung der Parkgebühren, man nennt es im Papier lieber „Anpassung der Parkraumbewirtschaftung“, ist integraler Bestandteil im finanziellen Gesundungskonzept der Gesellschaft. Damit will man 1,5 Millionen Euro brutto mehr generieren, was rund 1,23 Millionen Euro Liquidität netto entspricht. Die BGK hat dazu vier verschiedene Varianten ausgearbeitet. Der Tenor ist dabei unterschiedlich, grundsätzliche Modelle gibt es zwei: Das eine erhöht die Parkpreise stark, lässt aber Flächen wie zum Beispiel die Pfingstwiese weiter kostenlos. Das andere, ebenfalls in zwei unterschiedlichen Varianten ausgearbeitet, erhöht weniger drastisch, erweitert aber die kostenpflichtigen Parkflächen auf unter anderem die Pfingstwiese. Aber auch das Parken im Salinental würde künftig kosten, genauso wie das Benutzen von bislang kostenlosen Areale wie an der Königsgartenstraße im Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg.

Beschluss muss vor dem 1. Juli getroffen werden
Gleich ist in allen Modell: Die Erhöhung betrifft die Flächen an der Straße (On-Street) und beschrankten Parkplätzen und -häuser (Off-Street). Und: Der 30-Minuten-Tarif wird komplett abgeschafft. Wird Variante 1 umgesetzt, die in der die Einnahmen am sichersten generiert werden könnten, kosten 60 Minuten künftig 2,80 Euro (On-Street) und in Parkhäusern oder auf Parkplätzen 2 Euro (faktisch keine Erhöhung, aber man kann eben keine 30 Minuten mehr buchen). Variante 4 ist diejenige, die die meisten Potenzialflächen kostenpflichtig macht, so zum Beispiel sämtliche Straßen zwischen Priegerpromenade und Salinenstraße. Eine Frage, die sich stellt: Ist der Kommunale Vollzug des Ordnungsamtes stark genug aufgestellt, um auch die neuen Flächen zu kontrollieren? Der Stadtrat muss das bis zum 1. Juli beschließen. Aber Vorsicht: Die Parkgebühren Off-Street werden vom Aufsichtsrat der BGK beschlossen.
Hebesätze steigen auf bis zu 1300 v. H.
So wird nun auch die Grundsteuer B erhöht. Der Verwaltungsvorschlag sieht wie folgt aus: unbebaute Grundstücke und bebaute Wohngrundstücke werden künftig mit 650 von Hundert (v. H.), bebaute Nichtwohngrundstücke (also Gewerbeeinheiten) mit 1.300 v. H. – statt vormals 550. Damit setzt die Stadtverwaltung die differenzierten Hebesätze um. Die geplante Aufkommensneutralität wird um 2 Millionen Euro übertroffen – so könnte die Stadt für das Jahr 2025 rund 14,2 Millionen Euro an Grundsteuer einnehmen.
Hotels dürfte das wenig schmecken
Noch einmal teurer wird es für Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen, TLAs (Temporary Lodging Allowances), Jugendherbergen, Privatwohnungen, Privatzimmer und ähnliche Beherbergungsstätten sowie Campingplätze. Wohnmobilstandplätze sind Beherbergungsbetriebe, sofern besondere Sanitärräume angeboten. Krankenhäuser und Rehakliniken sind ausgenommen. Die neue Beherbergungssteuer orientiert sich an den Übernachtungskosten, ohne die Umsatzsteuer. Davon müssen künftig 5 v. H. abgeführt werden. Kostet die Übernachtung also 50 Euro, müsste der Betrieb davon 2,50 Euro entrichten. Der Steuerbetrag wird aber laut Satzung auf volle Euro-Cent abgerundet. Dabei dürfte eines ziemlich klar sein: Die Hoteliers, und ihr mächtiger, zufälligerweise in Bad Kreuznach beheimatete Branchenverband, der Dehoga Rheinland-Pfalz, dürfte das nicht klaglos hinnehmen.