Vom Traumhaus zum Albtraumbau
Paar klagt gegen Baufirma aus dem Kreis Bad Kreuznach
Symbolbild: Baumängel werden beseitigt.
Andreas Wetzlar

Nach zehn Jahren hofft ein Ehepaar aus der VG Sprendlingen-Gensingen, dass es im Rechtstreit am Mainzer Landgericht um die Baumängel an ihrem Haus nun vorangeht. Die beklagte Firma aus dem Kreis Bad Kreuznach unterbreitete ein Vergleichsangebot.

Über zehn Jahre zieht sich bereits ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Mainz um Baumängel an einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zwischen einem Ehepaar aus der VG Sprendlingen-Gensingen und einem Generalbauunternehmen mit Sitz im Kreis Bad Kreuznach. Bei einem Gütetermin vor der Zivilkammer des Mainzer Landgerichtes am 20. Februar ging es um die Ergebnisse des Beweissicherungsverfahrens, das 2014 eingeleitet und im vergangenen Jahr vom Gericht abgeschlossen wurde.

Risse in den Wänden

2012 hatte das Ehepaar das Anderthalb-Familienhaus durch den Generalbauunternehmer errichten lassen. Sie hatten sich für die Firma entschieden, zum einen, weil man bereits gemeinsam ein Bauprojekt erfolgreich realisiert hatte. Zum anderen beauftragten die Bauherren bewusst einen Generalunternehmer, um alle Leistungen aus einer Hand zu erhalten. Bei diesem zweiten Projekt zeigten sich aber schon im Rohbau nach Auskunft der Bauherren die ersten Mängel: Risse in den Wänden im Wohnzimmer. Diese Risse wurden von der Baufirma verschlossen, eine Ursachenerforschung blieb aber aus. Nachdem das Ehepaar ein Beweissicherungsverfahren in Auftrag gab, betraute das Gericht zwei Gutachter mit der Dokumentation der Mängel und einen geologischen Sachverständigen, der Bohrungen rund um das Haus vornahm, um die Ursache der Risse herauszufinden.

Der Geologe kam zu dem Ergebnis, dass die Schotterschicht unter der Bodenplatte des Hauses nicht fachgerecht eingebracht wurde. Statt einer Höhe von 25 Zentimeter betrage die Schotterschicht nur 15 Zentimeter, was dazu führe, dass sich die Bodenplatte bewege, wodurch die Risse verursacht würden, so das Ergebnis des Gutachtens. Außerdem wurden Fehler bei der Gründung und bei der Entwässerung festgestellt. Eine Frist zur Nachbesserung bis zum 31. März 2020 ließ die Firma verstreichen. Das Ehepaar hat die nach ihrer Auskunft vom Boden bis zur Decke reichenden und bis zu einem halben Zentimeter breiten Risse nach der Begutachtung provisorisch verschlossen.

Bisher 80.000 Euro für Gutachter- und Gerichtskosten vorgelegt

Die Einliegerwohnung konnten sie aufgrund der Mängel nicht vermieten. Zudem zeigen sich auch Schäden im Garten, wo bereits einige Bäume eingegangen sind und Feuchtigkeit an der kompletten Einfriedungsmauer. An Gutachter- und Gerichtskosten sind bisher etwa 80.000 Euro angefallen, welche allein von den Bauherren getragen wurden. Der Kostenvoranschlag für die Sanierung beläuft sich auf 480.000 Euro. Während die beklagte Firma Einwände gegen das Gutachten des geologischen Sachverständigen geltend macht, ist aus Sicht des Gerichtes ein weiteres Gutachten nicht erforderlich.

An der Verhandlung vor dem Landgericht Mainz nimmt auch ein rechtlicher Vertreter eines Subunternehmers der Baufirma teil. In dem Gütetermin unterbreitete das Generalbauunternehmen das Angebot, die Sanierung der Mängel selbst durchzuführen. Zuvor hatte der Rechtsanwalt der Baufirma angeboten, einen Betrag von insgesamt 110.000 Euro in Raten an die Bauherren zu zahlen. Die Zahlung dieser Summe allein ist für die Kläger keine Option, sie bestehen auf einer Beseitigung der Mängel. Die Vorsitzende Richterin unterbrach die Verhandlung kurz, um den Parteien Gelegenheit für Rücksprache mit ihren Anwälten zu geben.

Kläger sind unter Bedingungen zum Vergleich bereit

Danach erklärten die Kläger, dass sie grundsätzlich zu einem Vergleich bereit sind. Außerdem erklärten sie sich unter der Bedingung, dass ein vom Gericht bestellter Sachverständiger die Arbeiten begleitet, damit einverstanden, dass die Baufirma die Mängelbeseitigung gemäß dem Sanierungsvorschlag des Geologen und der beiden vom Gericht bestellten Gutachter vornimmt. Den Termin zur Verkündung des Urteils legte das Gericht auf Donnerstag, 3. April fest.

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