Neu-Bamberger Kita im Fokus
Ortschef Markus Müller kritisiert zögerliche Behörden
Mit dem Ankauf des Hauses Lauer wollte Neu-Bamberg seine inter dem Gebäude liegende Kita Zwergenburg erweitern. Laut Gemeinderat bleibt der Ortsgemeinde durch Behördenunzulänglichkeiten nur noch die Möglichkeit mittels Vorkaufsrecht das Gebäude zu erwerben.
Nürnberg Josef. Josef Nürnberg

Der Neu-Bamberger Ortsbürgermeister Markus Müller kritisiert sowohl die VGH-Verwaltung als auch Landrätin Bettina Dickes schwer, weil man sich bei der Erweiterung der Kindereinrichtung alleine gelassen fühlt.

Der Gemeinderat hat auf seiner Ratssitzung am Dienstagabend mit knapper Mehrheit trotz einer Kostensteigerung von rund 70.000 Euro zugestimmt, das Vorkaufsrecht zum Erwerb des Anwesens „Haus Lauer“ am Burggraben 1 auszuüben, um so die Grundlagen zur Erweiterung der Kita zu schaffen. Eigentlich hätte alles so einfach sein können: Die Gemeinde hätte das Gebäude erworben, dadurch das Kita-Grundstück arrondieren können und die Platzprobleme in der aus allen Nähten platzenden Kita „Zwergenburg“ beseitigt. „Dieses Vorhaben war nicht nur aus pädagogischer Sicht sinnvoll, sondern auch aus städtebaulicher Sicht eine einmalige Chance“, ärgert sich Ortsbürgermeister Markus Müller.

Aus seiner Sicht sei das Projekt zunächst an „einer Kette von zögerlichen, unzureichenden oder schlichtweg ausbleibenden Unterstützungsleistungen durch die zuständigen Behörden“ gescheitert. „Ein Armutszeugnis für die kommunale Verwaltungsstruktur und das Selbstverständnis mancher Institutionen", ärgert sich der Ortsbürgermeister.

Zögern kostet Geld und Nerven

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat laut Müller in dieser Angelegenheit nicht wie ein Dienstleister für die Ortsgemeinden gehandelt, sondern sich als schwerfälliger Aktenverwalter gezeigt. Trotz zahlreicher E-Mails, Sachstandsberichte, Beschlüsse des Gemeinderates und sogar vorliegender Finanzierungsperspektiven durch die Gemeinde, fehlte es an der notwendigen Prioritätensetzung und Entschlusskraft. „Dass durch monatelanges Zögern die Kaufgelegenheit verloren ging, ist ein deutliches Zeichen für ein strukturelles Defizit in der Zusammenarbeit zwischen Ortsgemeinde und Verwaltung“, zieht Müller ernüchtert Bilanz.

Besonders enttäuschend findet er das Verhalten der Kommunalaufsicht. Dass es dieser Einrichtung – die als rechtliche und beratende Instanz für Gemeinden fungieren sollte – nicht gelingt, einem ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister eine fundierte rechtliche Einschätzung zur Frage des gemeindlichen Vorkaufsrechts zu geben, ist mehr als nur eine unterlassene Hilfeleistung. „Es ist ein Offenbarungseid. Diese passive Haltung konterkariert das Ziel einer funktionierenden kommunalen Selbstverwaltung“, macht sich der Ortschef Luft.

Ortschef Müller: Unterlassene Hilfeleistung vom Kreis

Ausweis der Unzulänglichkeiten der Kommunalaufsicht sind umfangreiche Gespräche und Korrespondenzen. Über 30 E-Mails, eine Vielzahl an Beschlüssen, Gutachten und Gespräche liefen ins Leere, weil aus Sicht Müllers die entscheidenden Stellen ihrer Verantwortung nicht gerecht wurden. Müller geht in diesem Fall auch Landrätin Bettina Dickes (CDU) scharf an und spricht gar von „unterlassener Hilfeleistung unserer Landrätin“. Seit dem 28. Februar wurden drei E-Mails an die Landrätin versendet, ohne dass bis heute eine schriftliche oder telefonische Rückmeldung kam. „Dabei wäre es so einfach gewesen, zunächst eine Regelung über den `kurzen Dienstweg´ zu finden, um Kindern und Eltern auch weiterhin eine zukunftsfähige Kita-Lösung präsentieren zu können", ist Müller überzeugt.

Bürokratie bremst jeglichen Elan aus

Die Ortsgemeinde Neu-Bamberg fordert ein grundsätzliches Umdenken in der Zusammenarbeit zwischen Verbandsgemeindeverwaltung und Ortsgemeinden. Die Verwaltung hat die Aufgabe, unterstützend und lösungsorientiert zu handeln – nicht bremsend und ausweichend. Weiterhin eine Reform der Rolle der Kommunalaufsicht, die ihrem gesetzlichen Auftrag zur Beratung und Rechtsaufsicht gerecht wird – nicht nur zur Kontrolle und letztlich mehr Eigenverantwortung für Ortsgemeinden, wenn diese gewillt und in der Lage sind, Projekte selbst zu finanzieren und zu stemmen. „Die aktuellen bürokratischen Hürden ersticken jeden Gestaltungswillen“, ist der Gemeinderat überzeugt. Im Ortsgemeinderat möchte niemand, dass am Ende die Kinder und Familien der Gemeinde die Leidtragenden „dieses Verwaltungsversagens“ sind.

Der Gemeinderat stelle sich nun die Frage, ob, wie und wann das Vorkaufsrecht angewendet werden könne, da die Verbandsgemeinde, die seit Jahren über Personalmangel klagt, diesen Verwaltungsakt selbst vornehmen muss

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