Einem unerhörten Glücksfall verdankt der Nachbar des 76-jährigen Angeklagten aus der VG Bad Kreuznach sein Leben. Der wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Bad Kreuznach angeklagte Senior hat am 16. August letzten Jahres einen Revolver auf ihn gerichtet und abgedrückt, zweimal versagte der Zündmechanismus.
Revolver wurde nachträglich umgebaut
„Es war eine Zufallsgeschichte, dass die beiden Schüsse nicht abgefeuert wurden“, erklärt ein Sachverständiger des Landeskriminalamtes am vierten Verhandlungstag. Er stellt das Ergebnis seiner Untersuchung des Revolvers und der Munition vor, mit dem der Angeklagte nach einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Nachbarn unerwartet zurückgekehrt war. Nie hätte die Nachbarsfamilie damit gerechnet, dass die sich seit über zehn Jahre hinziehenden Streitereien derart eskalieren. Der 76-Jährige besaß nicht nur den Revolver, sondern auch ein Luftgewehr und eine Schreckschusspistole sowie Munition. Alle drei Waffen waren geladen, als sie sichergestellt wurden.
Der Revolver wurde nachträglich umgebaut, um scharfe Munition damit verschießen zu können, erläutert der Kriminalbeamte. Ausgetauscht wurden der Lauf und die Trommel der Waffe. Der Experte hat den Revolver beschossen, dabei acht Schüsse abgegeben, achtmal hat die Zündung ausgelöst. An zwei der acht Patronen, mit denen die Revolvertrommel vor dem Angriff bestückt war, stellte der Waffenexperte Abdrücke des Schlagbolzens fest. Das ist für ihn der Nachweis, dass es bei dem Vorfall am 16. August zu zwei versuchten Schussabgaben gekommen ist.
Unregelmäßige Fehlzündungen
Die Ursache für die unregelmäßigen Fehlzündungen sieht der Sachverständige in der Kombination von Waffe und Munition. „Die Energie der Waffe hat nicht ausgereicht, um die Munition zu zünden, sie wurde ursprünglich für eine andere Hülse gebaut“, so der Fachmann. Die Schusswaffe funktionierte im Versuch des Sachverständigen auch mit anderer Munition einwandfrei, unter anderem mit den Schrotkugeln, die der 76-Jährige in seinem Vorrat hatte. Sein Fazit: Der Revolver war funktionsfähig, die Schusspräzision war gegeben. Bisher hat sich der 76-Jährige so eingelassen, dass er sich nicht erinnern kann, ob er abgedrückt hat. Allerdings sind diese und andere Erinnerungslücken des Angeklagten nicht glaubhaft, wie der psychiatrische Sachverständige Dr. Thomas Maier bekundet.
Er erstattete sein Gutachten aus der Beobachtung des 76-Jährigen in der Hauptverhandlung, da der Witwer eine Mitwirkung an einer Untersuchung abgelehnt hatte. Anzeichen für eine seelische Erkrankung oder Störung hat der psychiatrische Sachverständige bei dem Senior nicht feststellen können. Es gibt auch keine Hinweise auf eine Alkoholisierung, die das Geschehen beeinflusst haben könnte. Damit ergibt sich auch keine Einschränkung bei der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Am wahrscheinlichsten ist für den Gutachter die Annahme einer Impulsivtat, die von dem 76-Jährigen ganz zielgerichtet ausgeführt wurde. Am Donnerstag, 20. März wird die Verhandlung fortgesetzt.