Landgericht Bad Kreuznach
Online Banking-Kunden getäuscht und abkassiert
Drei Angeklagte aus Norddeutschland müssen sich wegen Cyberbetrug vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten.
Ralf Hirschberger. picture alliance/dpa

Drei Männer aus Norddeutschland sind wegen 15 Betrugsfällen angeklagt. Sie sollen als Bande und hochprofessionell Online-Banking-Kunden getäuscht und unzulässige Abbuchungen von deren Konten vorgenommen haben.

Aktualisiert am 07. März 2025 08:16 Uhr

Weil sie Online-Banking-Kunden getäuscht und mit unzulässigen Abbuchungen geschädigt haben sollen, müssen sich drei Männer im Alter von 23, 27 und 29 Jahren aus Bremen und Bremerhaven vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten. Der Fall wird in Bad Kreuznach verhandelt, weil eine Geschädigte in der VG Langenlonsheim-Stromberg wohnt.

Online-Banking-Kunden getäuscht

Das Trio soll bundesweit Kunden verschiedener Banken, die am Online-Banking teilnehmen, betrogen haben. Der Gesamtschaden wird von der Staatsanwaltschaft auf 219.268 Euro beziffert. Die drei Angeklagten sollen bei ihren Taten sehr professionell vorgegangen sein. Der 27-Jährige soll im Dezember eine Wohnung in Bremen angemietet haben, die dem Trio als Betriebsstätte und Callcenter diente. Um die Verfügungsgewalt über fremde Konten zu erlangen, sollen die drei Angeklagten eine ausgeklügelte Betrugsmasche ausgearbeitet haben.

Zunächst sollen sie sich durch den Ankauf aus illegalen Quellen oder durch Täuschung in den Besitz von Zugangsdaten von Kunden für das Online-Banking gebracht haben. Mit dieser Aufgabe sollen der jüngste und der älteste Angeklagte beschäftigt gewesen sein. Außerdem wird dem 29-Jährigen von der Anklage zugeschrieben, dass er der Bande mit Hilfe von sogenannter Call-ID-Spoofingsoftware die Möglichkeit verschafft hat, Anrufe mit verschleierter Nummernanzeige bei den Bankkunden zu tätigen. Die Angerufenen bekamen im Display die Telefonnummer ihrer Bank angezeigt.

Professionell organisierter Betrug

Tatsächlich telefonierten sie aber mit Mitgliedern des Trios, die sich als Mitarbeiter der Hausbank der Geschädigten ausgaben. Mit diesem Trick sollen die Angeklagten die Kontoinhaber unter einem Vorwand dazu bewegt haben, telefonisch Überweisungen freizugeben. Mal gab der Anrufer vor, dass der Bankkunde eine Aktualisierung des Foto-TAN-Zugangs durchführen sollte und verschaffte sich damit die Zugangsdaten für das Konto. In 15 Fällen sollen sich die drei Angeklagten des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs schuldig gemacht haben. Dabei blieb es in vier Fällen bei einem Versuch. Zweimal schöpften Mitarbeiter der jeweiligen VR-Bank Verdacht und stoppten die Überweisung.

In anderen Fällen ließen sich Kunden damit täuschen, dass der vermeintliche Bankmitarbeiter behauptete, die Zugangsdaten zu benötigen, weil sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert hätten. Mitunter gaben die Geschädigten neben ihren Passwörtern auch mehrere TAN-Nummern heraus. Dabei übten die Anrufer psychologischen Druck aus, indem sie ihren Gesprächspartnern gegenüber äußerten, dass ihr Konto gesperrt werden könnte, wenn sie etwa der Aufforderung zur Aktualisierung nicht nachkämen.

Beute in Bitcoin angelegt

Die durch Betrug erlangten Beträge schleuste das Trio auf Konten weiter, die ausschließlich für diesen Zweck von dem jüngsten Angeklagten eingerichtet worden sein sollen. Den Großteil der Beute sollen die Angeklagten in Bitcoinbunkern angelegt haben. Mitunter sollen sie die ergaunerten Beträge auch zur Begleichung von Rechnungen verwendet haben, wie im Fall einer Berliner Geschädigten, bei der 4672,99 Euro abgebucht und an einen Bezahldienst überwiesen wurden. Einigen Geschädigten entlockten die Anrufer Bankdaten und verwendeten sie, um eine digitale EC-Karte zu erstellen, mit der sie Einkäufe tätigten.

Im April 2024 sollen die Angeklagten erneut eine Vielzahl von Phishing-Nachrichten versendet haben. Wenn die Kunden den darin enthaltenen Link anklickten, wurden Sie aufgefordert, ihre Zugangsdaten einzugeben. Die massenhaft versendeten SMS sollen sich Anfang April an Kunden der Deutschen Bank gerichtet haben mit der Aufforderung: „Bitte aktualisieren sie ihren Zugang.“ Am 9. April erhielten 756 Kunden der Commerzbank eine Phishing-Nachricht mit der Aufforderung, ihren Foto-TAN-Zugang zu aktualisieren. Die Angeklagten äußerten sich am ersten Verhandlungstag noch nicht zu den Vorwürfen. Für das Verfahren sind weitere neun Verhandlungstage festgelegt, der nächste Termin findet am Mittwoch, 19. März statt.

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