Keine Berufung zugelassen: Wahl von Bürgermeister Blechschmidt war rechtmäßig
Offizieller Haken unter vierfache Anfechtung: Wahl von Bad Kreuznacher Bürgermeister Blechschmidt war rechtens
Thomas Blechschmidt (links) wird nach seiner Wahl im Juni 2021 von Grünen-Politikerin Andrea Manz beglückwünscht. Dass die Wahl des Nieder-Olmers rechtmäßig erfolgt ist, bestätigte nun das OVG. Foto: Marian Ristow (Archiv)
Marian Ristow

Die Wahl von Thomas Blechschmidt zum Ersten Beigeordneten der Stadt Bad Kreuznach (der auch den Titel „Bürgermeister“ trägt) war rechtens. Das hat nun auch die höchste Instanz des Landes, das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG), bestätigt.

Aktualisiert am 16. Dezember 2022 16:36 Uhr
Ein Stadtratsmitglied hatte gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) vom Mai 2022, das eine Klage gegen die Wahl abgewiesen hatte, Antrag auf Berufung gestellt. Diesen kanzelte das Oberverwaltungsgericht nun mit einem Beschluss ab. Damit ist die komplizierte Angelegenheit rund um Blechschmidts Wahl erledigt.

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