Oberbürgermeister Emanuel Letz (von links) mit dem früheren Gewobau-Chef Karl-Heinz Seeger und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Rapp Norbert Krupp
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten der Gewobau im Falle eines Widerrufsverfahrens im juristischen Streit mit dem früheren Gewobau-Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger? Das war erneut Thema im Kreuznacher Stadtrat.
Der Vergleich, auf den sich die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gewobau am 26. November vor dem Landgericht mit ihrem ehemaligen Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger verständigt hatte, beschäftigte am 12. Dezember auf Antrag von Wilhelm Zimmerlin (Büfep) erneut den Kreuznacher Stadtrat.