OB nach Entscheidung erleichtert: Vereinbarung mit katholischer Kirche nun in trockenen Tüchern
OB erleichtert: Stadtrat stimmt Erbbaurechtsverträgen für zwei Kitas zu
Die Verträge der Stadt mit der Katholischen Kita gGmbH Koblenz über die beiden Kitaeinrichtungen St. Wolfgang in der Danziger Straße (Foto) und St. Nikolaus im Mühlweg sind nach dem Stadtratsbeschluss nun unter Dach und Fach.
Harald Gebhardt (Archiv)

Bad Kreuznach. Mit großer Mehrheit von 31 Ja-, elf Neinstimmen und zwei Enthaltungen hat der Stadtrat dem Abschluss von zwei Erbbaurechtsverträgen mit der katholischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz über die Kindergartengebäude St. Nikolaus und St. Wolfgang zugestimmt. Beschlossen wurden außerdem die vorgelegte Nutzungsvereinbarung und die Nutzungsverträge mit der Katholischen Kita gGmbH Koblenz für die beiden Kindertagesstätten.

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Bereits am 23. Mai 2019 hatte der Stadtrat die Übernahme der Bauträgerschaft für die beiden Einrichtungen übernommen und sich damit auch verpflichtet, „das Gebäude und die zur Nutzung überlassene Außenanlage in einem betriebssicheren Zustand zu erhalten beziehungsweise diesen herzustellen“.

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