Üppig wucherndes Grün erinnert an einen Dornröschenschlaf. Doch geht es nach den Koblenzer Richtern muss die Stadt das Bosenheimer Freibad nicht mehr daraus aufwecken. Josef Nürnberg
Mit dem Urteil der Koblenzer Richter zum Bosenheimer Freibad sieht sich die Stadt in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. OB Letz weiß aber auch, dass dies für viele Bosenheimer eine bittere Nachricht ist.
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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage des Ortsbeirates abgewiesen, wonach die Stadt Bad Kreuznach dazu verpflichtet werden sollte, das Freibad Bosenheim weiter zu betreiben und die notwendigen Reparaturen durchzuführen, um das Bad wiedereröffnen zu können.