Denn natürlich wusste jedes Ausschussmitglied auch so, dass damit vor allem ein Moscheebau der Ditib ausgeschlossen werden sollte, die dort am Grenzgraben 2016 dafür ein Grundstück erworben hatte. Bislang hat die Ditib-Gemeinde eine positive beschiedene Bauvoranfrage. Was die Veränderungssperre nun dafür bedeutet? Auf entsprechende Fragen von Herbert Drumm (Freie Wähler), Karl-Heinz Delaveaux (FWG) und Lothar Bastian (Grüne) gaben Baudezernentin Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer, Bauamtsleiter Klaus Christ und Benedikt Blanz (Bauaufsicht) eher wenig eindeutige und klare Antworten.
Auf Nachfrage des „Oeffentlichen“ teilte die Verwaltung dann mit: „Im Bauausschuss wurde bereits betont, dass der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss für eine Veränderungssperre derzeit nicht für das bestehende Baurecht des Grundstücks mit ausnahmsweise zulässiger kirchlicher Nutzung gelten. Die Beschlüsse beziehen sich lediglich auf eine zukünftige weitere noch zu erstellende Planung des Gewerbegebietes.“ Das soll wohl heißen: Wenn die Ditib ihre Moschee-Pläne dort noch verwirklichen will, muss sie vor einem positiven Stadtratsbeschluss zur Veränderungssperre am 27. Februar einen Bauantrag stellen. Mit einem klaren Nein beantwortete die Verwaltung dagegen die Frage, ob bislang ein Bauantrag eingegangen sei. Harald Gebhardt