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Nur leichte Skepsis: Kirchen der Region stehen Gleichstellung der Zeugen Jehovas offen gegenüber

Kreis Bad Kreuznach. Die evangelische und die katholische Kirche aus der Region stehen der Gleichstellung der Zeugen Jehovas grundsätzlich offen gegenüber, aber mit leichter Skepsis. Am Donnerstag hatte das Oberverwaltungsgericht in Mainz entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz der Glaubensgemeinschaft den Status einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ verleihen muss. Die Religionsgemeinschaft ist damit theoretisch berechtigt, mit Hilfe der staatlichen Finanzverwaltung Kirchensteuern einzuziehen, Religionsunterricht an Schulen einzufordern oder konfessionelle Kindergärten zu betreiben.

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„Das ist zunächst einmal nichts Besonderes, weil es diesen Status auch in anderen Bundesländern gibt“, sagt Günter Hardt, Dechant des katholischen Dekanats Bad Kreuznach/Bad Sobernheim. Denn außer in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen und Nordrhein-Westfalen wurde den Zeugen Jehovas dieser Status bereits überall zugesprochen.

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