Bad Kreuznach
Nur der Maskenmann lässt so etwas wie Reue erkennen
Maske

Eine solche Maske trug der Täter.

Polizeipräsidium Mainz

Bad Kreuznach. Ihr ganzes Sinnen und Trachten war nur noch darauf ausgerichtet, ihre Nebenbuhlerin aus dem Weg zu räumen: Mithilfe ihres Sohnes fand eine 43-Jährige einen obdachlosen 21-Jährigen, der der neuen Lebensgefährtin ihres Mannes am 25. März dieses Jahres in deren Wohnung in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim auflauerte, um ihr mit dem Messer die Kehle durchzuschneiden - und das für 200 Euro. 

Von Kurt Knaudt

Es war reiner Zufall, dass die 46-Jährige überlebte. Ein Zentimeter tiefer und die Klinge hätte die Halsschlagader getroffen.

Für den Maskenmann – der voll geständige Täter trug eine Maske aus einem Horrorfilm – forderte Staatsanwalt Claus-Nils Leimbrock vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Bad Kreuznach eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Für die Hauptangeklagte, die er als Schlüsselfigur in dem „diabolischen Mordkomplott“ bezeichnete, hält er sieben Jahre und neun Monate für angemessen. Auch sie gab vor Gericht alles zu. Ihr Sohn, der auch wegen sexuellem Missbrauch einer ebenfalls in den Fall verwickelten 13-Jährigen angeklagt war, gehört nach Meinung des Staatsanwalts deswegen und wegen Beihilfe insgesamt vier Jahre und neun Monate hinter Gitter.

Dem Mann mit der Maske hielt er zugute, dass er sein Opfer nach dem ersten heimtückischen Angriff nicht weiter attackierte, sondern flüchtete. Deswegen könne er nur wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen versuchten Mordes verurteilt werden. Der 21-jährige Angeklagte war auch der Einzige, der in dem Verfahren etwas wie Reue zeigte.

Zu Beginn des neunten Prozesstages wollte er sich bei der von ihm verletzten Frau, die der gesamten Verhandlung beiwohnte, entschuldigen und ihr als Zeichen seines Bedauerns 1000 Euro überreichen. Das musste sein Anwalt übernehmen, weil er kein Wort herausbekam. Sein Opfer nahm das Geld an.

Für die nur durch glückliche Umstände mit dem Leben davongekommene Rivalin war der 25. März 2014 laut Staatsanwalt ihr zweiter Geburtstag. Alle drei Angeklagten verfolgten dessen Ausführungen ohne sichtbare Regung. Auffällig war neben der hohen kriminellen Energie die erschreckende Gleichgültigkeit und Gefühlskälte, mit der das Trio vorging. Der verlassenen Ehefrau attestierte ein Gutachter allerdings zum Tatzeitpunkt eine Depression mittleren Grades und damit eine verminderte Schuldfähigkeit.

„Man kann ihr nur gerecht werden, wenn man ihre Vorgeschichte kennt“, meinte ihr Verteidiger Axel Balzer, der eine Freiheitsstrafe von „nicht mehr als sechs Jahren“ für angemessen hält, unter anderem mit Blick auf zwei gescheiterte Ehen. Nachdem ihr dritter Ehemann ihr eröffnet hatte, dass er sich von ihr trennen will, brach für sie eine Welt zusammen. Sie unternahm zwei Suizidversuche, ehe ihre Gedanken schließlich nur noch darum kreisten, wie sie die neue Geliebte ihres Mannes „wegmachen“ könnte. Damit, so ihre eigene Logik, wäre der Weg zurück an seine Seite wieder frei. Ihr Zustand ist nach wie vor labil, am Mittag erlitt sie einen Schwächeanfall. Falls es ihr am Dienstag wieder besser geht, soll nach der Fortsetzung der Plädoyers das Urteil verkündet werden.

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