Für den Maskenmann – der voll geständige Täter trug eine Maske aus einem Horrorfilm – forderte Staatsanwalt Claus-Nils Leimbrock vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Bad Kreuznach eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
Nur der Maskenmann lässt so etwas wie Reue erkennen

Eine solche Maske trug der Täter.
Polizeipräsidium Mainz
Lesezeit 2 Minuten
