Erwartungsgemäß kam auch auf den Tisch, dass an einem Samstag keine Sicherungsposten am Bahnübergang standen. Für viele Norheimer ein Unding, für Ratzkowski fast schon ein Normalfall und schon gar kein Gefahrenmoment. Störungen an Bahnübergängen kämen immer wieder vor. Da sei es üblich, dass die Triebwagenführer – wie an jenem Samstag in Norheim – vor Überfahren des Bahnübergangs stehen bleiben und einen Achtungspfiff abgeben, ehe der Zug bis zur Mitte des Bahnübergangs vorfährt. Dort vergewissert sich der Zugführer nochmals, ob niemand versucht, den Übergang zu überqueren, und fährt dann weiter. Ein Bürger wollte wissen, warum frühmorgens ein Zug – obwohl eine Behelfsschranke eingebaut wurde – dennoch regelmäßig ein Achtungssignal gibt. Das sei unnötig, sagte Ratzkowski. Sie will sich dafür einsetzen, dass es künftig unterbleibt.
Montagabend kurz vor 21 Uhr am Bahnübergang außerhalb Norheims: Die beiden Halbschranken bleiben einer technischen Störung wegen mal wieder knapp 20 Minuten unten. Die Wartezeit dauert manchem Autofahrer zu lange. Manche schlängeln sich trotz geschlossener Schranke auf die andere Seite. Aus Norheim kam in dieser Situation sogar noch durch den Tunnel ein glücklicherweise sehr langsam fahrender Zug, der vor dem Bahnübergang anhielt und dann langsam drüber fuhr. Gegen 21 Uhr trifft die Polizei ein. Sie leitet die Autos bei noch immer geschlossenen Schranken und roter Ampel hinüber.
Die Wartezeit betrug früher nur knapp eine Minute, lautete ein Einwand. „Stimmt, aber da bekam der Lokführer mittels eines BÜ-Überwachungssignals angezeigt, dass die Schranke geschlossen ist“, sagte die DB-Mitarbeiterin. Das ließe sich mit der momentanen Behelfstechnik jedoch nicht machen.
Ratzkowski versprach, dass die Norheimer künftig einen Bahnübergang bekommen, der auch Schranken für Fußgänger vorsieht. Auf die Frage von Matthias Harke, warum ein solch edler Ausbau sein muss – schließlich muss sich die Gemeinde am Ausbau beteiligen – entgegnete die Bahnmitarbeiterin, dass der Ausbau unter den modernsten Bedingungen durchgeführt werden muss. Auf jeden Fall wird die Maßnahme, die im Juli beendet sein soll, bei laufendem Betrieb durchgeführt.