Auch das Jugendzentrum „Die Mühle“, hier Michelle Zaimi (links) und Fatma Kismetli beim Billardspielen, ist eine Einrichtung der städtischen Jugendhilfe. Josef Nürnberg
Bad Kreuznach. Die Exekutive kann über einen Widerruf der Trägerschaft des Jugendamtes der Stadt Bad Kreuznach nicht entscheiden. Das heißt konkret und ziemlich überraschend nach dem langen Hin und Her: Weder die Landesregierung noch der Stadtrat kann eine Abgabe beschließen.
Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage wäre dies „unzulässig“ – „und hat deshalb auch nicht auf Antrag der Stadt oder bei nicht mehr gegebener Leistungsfähigkeit zu erfolgen“. Zu diesem Ergebnis kommt das neue, 42 Seiten umfassende Rechtsgutachten, das das rheinland-pfälzische Ministerium für Familien, Frauen, Jugend, Information und Verbraucherschutz im April in Auftrag gegeben hat und das jetzt vorliegt.