Gestern Manuela, heute Manfred: Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) gilt ab 1. November. Doch bereits drei Monate zuvor kann man anmelden, dass man seinen Geschlechtseintrag ändern lassen möchte. Damit geht meist eine Änderung des Vornamens einher. Beim Bad Kreuznacher Standesamt gab es bereits die ersten Anfragen.
15 Mal erkundigten sich Bürger und Bürgerinnen beim Standesamt bisher nach den neuen Regelungen, erklärt Stadtsprecherin Isabel Gemperlein. Fünf Anträge auf Namenänderungen liegen dem Amt bereits vor. Dabei handelt es sich um Bürger, die im Personenstandsregister noch als männlich oder weiblich geführt werden und jetzt das jeweils gegenteilige Geschlecht eintragen lassen möchten.