Streitfall Ausschuss für Stadtplanung spricht sich mit großer Mehrheit für eine Richtlinie zum geförderten Wohnraum aus: Neue verbindliche Richtlinie: Sozialquote von 20 Prozent im geförderten Wohnungsbau in Bad Kreuznach
Streitfall Ausschuss für Stadtplanung spricht sich mit großer Mehrheit für eine Richtlinie zum geförderten Wohnraum aus
Neue verbindliche Richtlinie: Sozialquote von 20 Prozent im geförderten Wohnungsbau in Bad Kreuznach
So könnte der Quartiersplatz im neuen städtischen Wohnviertel am Korellengarten einmal aussehen. Visualisierung: Architekten Koch & Estenfeld/Stadtverwaltung Koch & Estenfeld
Bad Kreuznach. Für alle größeren neuen Wohnbauprojekte soll die Stadt Bad Kreuznach künftig eine Quote von 20 Prozent für sozialen Wohnungsbau mit Mitpreisbindung verbindlich festsetzen und den Investoren als Grundlage für ihre Planung mitteilen. Darauf hat sich der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr verständigt und mit großer Mehrheit einen Grundsatzbeschluss auf den Weg gebracht, dem nun noch der Stadtrat zustimmen muss.
Ausgenommen sind Projekte mit reinem Einfamilienhausbau. Die Quote kann auch gesenkt werden, wenn der Investor besondere städtebauliche Akzente setzt, etwa mit einer Kita.
Keine Mehrheit gab es für einen Alternativantrag der CDU-Fraktion, keine starre Quote festzulegen, sondern einen Bereich zwischen 15 und 25 Prozent, um mehr Flexibilität und Spielraum zu haben, wie es CDU-Fraktionschef Werner Klopfer formulierte.