Fragen und Antworten zur bis 31. Januar 2023 geforderten Erklärung - Der "Oeffentliche" bei Hildegard Noack und Sandra Staab
Neue Grundsteuer ab 1. Januar 2025: Fast alle Bürger auch im Kreis Bad Kreuznach werden mehr zahlen
Hildegard Noack und Sandra Staab in ihrer Weinsheimer Kanzlei: Neben den staatlichen Anforderungen in den beiden Corona-Jahren plagt auch sie der Fachkräftemangel. Sie könnten drei Steuerberater einstellen. Foto: Stefan Munzlinger
Stefan Munzlinger

Die Grundsteuer-Erklärung – sie treibt uns alle um, ob Hauseigentümer, Betriebe, Vermieter. Streitobjekt ist vor allem das Finanzprogramm Elster, mit dem die Daten, die über die spätere Steuerhöhe entscheiden, übermittelt werden sollen.

Aktualisiert am 17. Oktober 2022 11:52 Uhr
Auch Steuerberaterinnen Hildegard Noack (66) und Sandra Staab (54) von der Weinsheimer Kanzlei Noack & Partner sind mit dem leidigen Thema schon lange befasst. Seit Juni melden sich Mandanten bei ihnen, angefangen bei älteren Mitbürgern über Angestellte und Unternehmensgruppen bis hin zu Vermieterorganisationen, die bei der von den Finanzbehörden geforderten Erklärung zunächst bis 31.

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