Kreuznacher Wasserpreise
Müssen Stadtwerke Geld an Kunden zurückerstatten?
Preiserhöhungen für Trinkwasser - einige Kunden der Kreuznacher Stadtwerke haben sie nicht gezahlt. Doch was ist nun mit den anderen Kunden? Das fragt die Faire Liste.
Felix Kästle. dpa

Es hat zwei Kunden der Stadtwerke gegeben, die Widerspruch gegen höhere Wasserpreise eingelegt und sie nicht gezahlt haben. Von ihnen wurde kein Geld gefordert, also will die Faire Liste nun wissen, ob den anderen Kunden Geld zurückerstattet wird. 

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Müssen die Stadtwerke den Trinkwasserkunden Geld zurückzahlen? In diese Richtung geht eine bohrende Nachfrage der Liste Faires Bad Kreuznach, signiert von Hans Gerhard Merkelbach und Kay Maleton. Der Hintergrund ist folgender: Die Preiserhöhungen beim Trinkwasser wurden von den meisten Kunden hingenommen, doch es gab auch einige, die sich beschwert und sogar die Zahlungen gekürzt haben. Die Faire Liste erwähnte Ende Mai in ihrer ersten Anfrage an OB Emanuel Letz einen Kunden, der die Erhöhungen nicht gezahlt habe, und zwar seit Jahren nicht.

Das Schönste für ihn – und das ist für alle anderen Kunden durchaus interessant: Er wurde laut Fairer Liste „weder zur Nachzahlung noch vollständigen Zahlung verpflichtet“, es wurde ihm auch nicht das Wasser abgestellt. Demnach stellt sich für Merkelbach und Maleton natürlich die Frage, ob das nicht auch für alle anderen Kunden gelten müsse. Verzichten die Stadtwerke bei einem Bürger auf die erhöhten Preise, dann besteht natürlich die Verpflichtung, auch bei allen anderen Kunden zu verzichten – und die geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten.

Es wird „juristisch geprüft“

OB Emanuel Letz antwortete am 16. Juni: Es habe sechs Kunden der Stadtwerke gegeben, die „sich beschwert haben“, was die Preiserhöhungen betreffe. Zwei dieser Kunden hätten Kürzungen vorgenommen und Widerspruch eingelegt. Ein Kunde habe sich nur beschwert, aber ohne Widerspruch. Darüber hinaus gebe es drei Widersprüche von Kunden, die allerdings „unter Vorbehalt weiterzahlen“. Die Stadtwerke, so Letz, verwiesen auf eine „externe juristische Prüfung zu diesem Thema“, mit der die Wirtschaftsprüfer von Pricewaterhouse Coopers (PwC) im März von der Gesellschafterversammlung beauftragt worden seien. Die PwC-Bewertung stehe derzeit noch aus.

Merkelbach und Maleton: Warum wird erst jetzt geprüft?

Die Antwort stellt Merkelbach und Maleton nicht zufrieden. Sie wollen von den Stadtwerken wissen, wie hoch der gesamte Betrag der nicht geleisteten Zahlungen von den Kunden ist, die Widerspruch eingelegt haben. Und sie wollen wissen, warum man diese Kunden nicht zur Nachzahlung aufgefordert habe. Die Widersprüche lägen seit dem Jahre 2020 vor, wieso man jetzt erst zu einer juristischen Prüfung komme. Und natürlich stellt sich angesichts der nicht eingeforderten Beträge für die Faire Liste die Frage, ob somit die Preiserhöhungen an sich in Frage gestellt werden können. Und wenn dem so wäre: „Wird der zu viel gezahlte Wasserpreis den anderen Kunden rückwirkend erstattet?“

Es gab schon immer Zweifel am Geschäft mit Trinkwasser

Der Fairen Liste stellt sich zudem die Frage, warum die juristische Prüfung nicht zur Preiserhöhung durchgeführt worden sei – denn dass es Zweifel geben könnte, war klar: Schon immer wurde argumentiert, dass mit Trinkwasser eben nicht so umgegangen werden dürfe wie mit ganz normalen Produkten. Trinkwasser sei Bestandteil der Daseinsvorsorge, kein zur Gewinnmaximierung zulässiger Verkaufsartikel. Und natürlich will die Faire Liste auch wissen, wie hoch die Kosten für das PwC-Gutachten sein werden, die natürlich auch auf die Kunden umgelegt werden.

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