Gericht Staatsanwältin fordert lebenslänglich für Angeklagten im Fall des Tötungsdelikts Kreershäuschen - Urteil am Montag
Mord in Kreershäuschen: War er der "Killer mit der kalten Klinge"?

Im Winterbacher Ortsteil Kreershäuschen ereignete sich am 3. Juni letzten Jahres eine grausame Tat, der eine zweifache Mutter zum Opfer fiel.

Christine Jäckel

Bad Kreuznach. Überlegt vorgegangen in jeder Phase der schrecklichen Tat ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der 50 Jahre alte Angeklagte, dem vorgeworfen wird, am 3. Juni in Kreershäuschen, einem Ortsteil von Winterbach, seine 44-jährige Lebensgefährtin durch elf Messerstiche getötet zu haben. „Das war kein Overkill, das war eine kaltblütige, brutale und absichtliche Tötung“, sagte Staatsanwältin Christine Mossem, die eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten forderte.

Die Anklägerin sieht einen besonders schweren Fall des Totschlags gegeben, der deutlich von niederen Beweggründen und Grausamkeit geprägt sei. „Der Angeklagte wird als der Killer mit der kalten Klinge in die Bad Kreuznacher Verbrechensgeschichte eingehen.

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