Asyl Warum der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Bad Kreuznach in manchen Fällen die Hände gebunden sind: Moralische Zwickmühle: Abschiebung von Intensivstraftätern ist längst kein Selbstläufer
Asyl Warum der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Bad Kreuznach in manchen Fällen die Hände gebunden sind
Moralische Zwickmühle: Abschiebung von Intensivstraftätern ist längst kein Selbstläufer
Kreis Bad Kreuznach. Die kontrovers diskutierte Abschiebung von Sami A., der als islamistischer Gefährder gilt, ist ein Extremfall. Aber es gibt auch im Kreis Bad Kreuznach Flüchtlinge, bei denen der Rechtsstaat an seine Grenzen stößt: Wie soll er mit denen umgehen, die als Intensivstraftäter verurteilt wurden?
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Nach der reinen Lehre müssten sie abgeschoben werden. Aber das Gesetz sieht Ausnahmen vor – Herausforderungen, mit denen sich auch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach konfrontiert sieht. Eine der Vorgaben lautet: „Droht Menschen in ihrem Heimatland Folter oder sogar der Tod, ist eine Abschiebung tabu“, betont Landrätin Bettina Dickes auf Anfrage des „Oeffentlichen“.