Die Landesregierung hat mit dem Regionalen Zukunftsprogramm ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das Kommunen bei der nachhaltigen Weiterentwicklung unterstützen soll.
Auf die Verbandsgemeinde (VG) Lauterecken-Wolfstein entfallen exakt 2.889.000,79 Euro. Dies entspricht bei 18.129 Einwohnern (Stand 31.12.2023) einem Betrag von 159,91 Euro pro Einwohner. Da auch die Städte und Ortsgemeinden an dem Förderprogramm beteiligt werden können, entscheidet der VG-Rat über einen Modus, ob und in welcher Form dies erfolgen soll. Dazu hatte die Verwaltung mit den Fraktionsvorsitzenden den Vorschlag erarbeitet, wonach die Fördersumme zu je 50 Prozent an die VG sowie die Städte und Dörfer gehen soll, wobei jeder Gemeinde ein einheitlicher Sockelbetrag von 10.000 Euro und ein Betrag pro Einwohner zuerkannt werde. Vorrangiges Ziel der VG sind laut Verwaltung das Umsetzen dringender Maßnahmen und Stabilisieren des VG-Umlagesatzes.
Doch mit diesem Modus waren die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nicht einverstanden. Sie diskutierten in ihrer Sitzung am 17. März lange das Für und Wider. Trotz Bedenken der Verwaltung, dass Projekte aufgrund der großen Zahl in dem bestimmten Zeitfenster nicht zu realisieren seien, da die Fachbüros den Bedarf nicht decken könnten, sprach sich der Ausschuss dafür aus, dass 85 Prozent der Förderung den Orten und Städten sowie 15 Prozent der VG zugutekommen sollen. So stehen beispielsweise in der Stadt Lauterecken, die mit 2051 Einwohnern (Stand 31.12.2023) die größte Einheit darstellt, 242.251,84 Euro (bei 85 Prozent) 127.451,44 Euro (bei 50 Prozent) gegenüber. In der VG-Ratssitzung wies VG-Bürgermeister Andreas Müller auf die VG Herrstein-Rhaunen hin, die von einer Weitergabe der Fördermittel abgesehen habe.
Maßnahmen realisieren
Der Haupt- und Finanzausschuss gab bei einer Stimmenthaltung folgende Beschlussempfehlung: 1. Die Förderung wird zu 85 Prozent an die Städte und Ortsgemeinden weitergeleitet. 2. Den Städten und Ortsgemeinden wird aus diesem Aufkommen ein einheitlicher Sockelbetrag in Höhe von 10.000 Euro zuerkannt. Der Rest wird nach Einwohnern aufgeteilt. 3. Konkrete Maßnahmen der Städte und Ortsgemeinden werden von der Verwaltung nach Eingang den unterschiedlichen Förderkapiteln zugeordnet und bearbeitet. Hierzu wird der 31. Mai 2025 als spätester Annahmeschluss definiert, damit der Förderantrag in seiner Gesamtheit erstellt, mit der ADD abgestimmt und letztlich fristgerecht beim Land eingereicht werden kann. 4. Fördermittelanteile der Städte und Ortsgemeinden, die von diesen nicht disponiert beziehungsweise bis zum Annahmeschluss nicht für konkrete Maßnahmen gemeldet werden, fließen zur weiteren Umsetzung der VG zu.
Isabel Steinhauer-Theis (CDU) meldete sich zu Wort. Der Ausschuss habe sehr lange diskutiert bis zur Entscheidung. Mit dem Geld könnten Projekte realisiert werden, die nicht in andere Förderkulissen passen. Zwar sei der Zeitrahmen kurz und die Bürgermeister müssten nun rasch in die Pötte kommen, doch sei mit 85 Prozent der Förderung für die Gemeinden eine gute Lösung gefunden. Dem pflichtete Susanne Heer (SPD) bei: „Isabel hat das sehr gut erklärt. Es wird eine Herausforderung und der bürokratische Aufwand ist groß.“ Aber der finanzielle Spielrahmen der Dörfer sei derart knapp bemessen, dass einzelne Maßnahmen in der Schublade liegen und mit dieser Förderung realisiert werden könnten. Auch der Beigeordnete Olaf Radolak (FWG) dankte dem Ausschuss für die Diskussion, deren Ergebnis den Dörfern und Städten der VG Lauterecken-Wolfstein zugutekomme. Jetzt könne man dem Land beweisen, dass alle 41 Gemeinden und die VG die Herausforderung annehmen und meistern. Philipp Gruber (FWG) hieb in die gleiche Kerbe. Es sei wichtig, Projekte aus verschiedenen Kapiteln zu verwirklichen und dabei unkomplizierte Lösungen zu finden. Denn bei diesem Förderprogramm seien die Hürden deutlich niedriger als bei anderen. Der VG-Rat folgte einmütig der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses.