Der Nachbar richtete nicht nur das gefährliche Werkzeug gegen den Hals der Frau, er drohte auch damit, dass er ihr die Kehle durchschneiden würde. Das erste Mal wurde wegen des Vorfalls im April dieses Jahres vor dem Amtsgericht verhandelt. Das Verfahren endete für den nicht vorbestraften und nach einem schweren Verkehrsunfall berufsunfähigen ehemaligen Kraftfahrer mit einer Verurteilung wegen Bedrohung und einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 15 Euro. „Das wäre für mich der endgültige Untergang für etwas, das ich nicht getan habe“, erklärte der Angeklagte jetzt vor der Berufungskammer des Landgerichtes. Denn seine schmale Rente wird nicht ausreichen nicht, um die Strafe von 1200 Euro aufzubringen.
Seine Berufung begründete er damit, dass seinem Auftritt mit der Machete eine Vorgeschichte zugrunde lag. „Ich hatte mich vorher mehrmals beschwert, weil zu dieser Wohnung regelrechte Völkerwanderungen stattfinden“, erklärte der 62-Jährige, der sich mit Krücken fortbewegt.
An diesem Tag hatte er nach dem Einkaufen einen Bekannten getroffen, der ihn zum Frühschoppen einlud. Eine spätere Blutentnahme bei der Polizei ergab einen Wert von 2,07 Promille. Als er um die Mittagszeit nach Hause kam, traf er im Aufzug auf zwei junge Männer, die er noch nie zuvor gesehen hatte. „Ich soll aufhören, mich zu beschweren, sonst gibt es in die Fresse“, hätten ihm die Unbekannten angedroht und sie sollen ihm auch ein Messer vorgehalten haben. Der Angeklagte will sich mit seinen Krücken verteidigt und mit einer Krücke sogar die beiden Männer in die Flucht geschlagen haben. Seine Vermutung sei dann gewesen, dass die Männer in der Wohnung der Nachbarin verschwunden seien, gesehen habe er das aber nicht, räumte der Angeklagte ein. „Ich wollte die zwei mit der Machete zur Rede stellen, das war ein Fehler, das sehe ich ein“, erklärte der 62-Jährige, der sich durch die Berufung eine Reduzierung seiner Geldstrafe erhoffte. Er ist dafür bekannt, dass er eine besondere Beziehung zu Waffen hat: so ist an seiner Eingangstür ein Messer befestigt und er führt stets ein Messer bei sich. Dieser Waffentick geht laut dem 62-Jährigen auf ein Erlebnis in seiner Kindheit zurück. „Ich habe mir damals geschworen, ich bin nie wieder ein Opfer“, erklärte er.
Seine Behauptung, dass er die Machete zur Verteidigung nur vor sich gehalten und die Frau nicht damit bedroht habe, bestätigte die Nachbarin allerdings nicht. Sie schilderte den Vorfall so wie beim Amtsgericht, woraufhin der Angeklagte seine Berufung zurücknahm. Seine finanzielle Situation ist nach dem Verkehrsunfall und zwei weiteren Schicksalsschlägen absolut desolat. Die Geldstrafe wird er vermutlich absitzen müssen.