Fünf junge Männer aus dem Raum Bad Kreuznach gerieten 2023 durch Drogen auf kriminelle Abwege. Jetzt mussten sie sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Archiv Christine Jäckel
Die Anklage gegen fünf zur Tatzeit Jugendliche oder Heranwachsende listete Verbrechen auf, für die das Erwachsenenstrafrecht Mindeststrafen von fünf Jahren vorsieht. Das Jugendschöffengericht verhängte vier Bewährungsstrafen und eine Verwarnung.
Auf der einen Seite im Gerichtssaal sitzen fünf junge Männer im Alter von 19 bis 22 Jahren, die mit einer Ausnahme noch in ihrem Jugendzimmer bei den Eltern oder einem Elternteil leben. Und auf der gegenüberliegenden Seite steht Jugendstaatsanwalt Klaus Thönnessen und verliest insgesamt drei Anklagen, deren Inhalte beklemmende Gefühle hervorrufen und an die bösesten Geschichten aus der Fernsehdokureihe „Aktenzeichen XY ungelöst“ erinnern.