Opfer aus Bad Sobernheim
Mit Cuttermesser alkoholisiert Gesicht aufgeschlitzt
Ein Cuttermesser (hier ein Symbolbild, das nicht die Tatwaffe zeigt), ist ein Alltagsgebrauchsgegenstand. Der Besitz und das Mit
Ein Cuttermesser (hier ein Symbolbild, das nicht die Tatwaffe zeigt), ist ein Alltagsgebrauchsgegenstand. Der Besitz und das Mitführen sind nicht verboten. Allerdings kann der nützliche Helfer auch als Waffe missbraucht werden.
Matthias Balk. picture alliance / dpa

Gewalt mit Messereinsatz ist ein allgegenwärtiges Thema in der Polizeiarbeit. Bad Kreuznach bildet da keine Ausnahme. Nicht immer gehen die Attacken so glimpflich aus wie diesmal.

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Ein Fall von Messergewalt mit einem Verletzten und einem Inhaftierten beschäftigt die Polizei in Bad Kreuznach und darüber hinaus. Dabei sind bislang noch viele Fragen offen. So viel steht laut Polizeibericht fest: Bei einer Streifenfahrt wurden am Montag um 21.

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