Kreis Bad Kreuznach. Alles wird teurer, auch die Mieten im Kreis. Deshalb müssen die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft regelmäßig überprüft und angepasst werden. Ab 2019 gelten neue Richtwerte für die Kosten der Unterkunft. Das Sozialamt geht von einer Erhöhung der Mietkosten um rund 600.000 Euro für die Empfänger von Arbeitslosengeld II aus und von weiteren rund 250.000 Euro Mehrbedarf für die Empfänger von Sozialhilfe.
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Weniger Bedarfsgemeinschaften
„Voraussichtlich bleibt es aber bei den geplanten Ansätzen im Haushalt, denn die Zahl der Bedarfsgemeinschaften geht zurück“, erklärte Amtsleiter Curd Rothmann. Sozialdezernent Hans Dirk Nies bestätigte die gute Nachricht: „Es ist erfreulich, dass die Integration von Menschen aus Asylverfahren sehr gut läuft.