Gericht verweist auf Schulpflicht: Eltern müssen für den Schulbesuch ihrer Kinder sorgen - Verstöße können teuer werden
Mehrere Hundert Euro Bußgeld: Bad Kreuznacher schickt Töchter nicht in die Schule
Symbolbild.
dpa

Nach unserem Schulgesetz müssen Eltern dafür sorgen, dass ihre Kinder zur Schule gehen. Weil seine beiden elf und 13 Jahre alten Töchter, die eine weiterführende Schule in Bad Kreuznach besuchen, im vergangenen Jahr monatelang den Unterricht versäumten, erhielt deren Vater im September 2021 einen Bußgeldbescheid über 500 Euro. Dagegen hatte der Betroffene Einspruch eingelegt, weshalb die Angelegenheit zur Verhandlung beim Amtsgericht landete.

„Ich habe alles versucht, die Kinder zur Schule zu bringen, aber es war nichts zu machen“, erklärte der Vater. Die Töchter hätten Todesangst vor Corona gehabt und hätten sich deshalb geweigert, in die Schule zu gehen.

Bereits 1200 Euro an Bußgeldern bezahlt

Er habe es sogar mit der Lüge versucht, dass er ins Gefängnis komme, wenn sie nicht zur Schule gingen, um Druck aufzubauen, alles vergeblich.

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